Gespeichert in:
Titel: | Allgemeine Staatslehre Studienausgabe der Originalausgabe 1925 |
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Person: |
Kelsen, Hans
aut Jestaedt, Matthias Hrsg. |
Hauptverfasser: | |
Weitere beteiligte Personen: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2019
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-156396-6 |
Zusammenfassung: | General Theory of the State. Student edition from the first edition 1925. Mit seinem Werk reiht sich Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sogenannten Weimarer Richtungs- und Methodenstreit. Es stellt darüber hinaus die erste zusammenhängende Darstellung der Reinen Rechtslehre dar. With his »General Theory of the State,« Hans Kelsen joined the ranks of those who were part of a specifically German tradition, but this work was radically new and different compared to other general theories of the state. Not only did the book serve as a prelude to the so-called »Weimar Debate« on the future of German public law and the methodology of its scholarship, it is also the first cohesive portrayal of the »Pure Theory of Law.« Mit seinem Werk Allgemeine Staatslehre reiht sich Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sogenannten Weimarer Richtungs- und Methodenstreit. Es stellt darüber hinaus die erste zusammenhängende Darstellung der »Reinen Rechtslehre« dar. Mit seiner reiht sich Hans Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, die Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller ihrerseits zu Verfassungs- respektive Staatslehren provozieren wird. Sie stellt darüber hinaus - neun Jahre vor der 1934 publizierten Erstauflage der - die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen begründeten und gemeinsam mit seinen Schülern ausgeformten Reinen Rechtslehre dar. Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie am Ende ihrer Formationsphase.Auf der Grundlage einer durch Kants Vernunftkritik bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung, sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. Und während die früheren Monografien seine normativistisch-positivistische Lehre nur mittelbar, nämlich durch das Diapositiv der Dekonstruktion der tradierten Staatsrechtslehre erkennen ließen, präsentiert sie Kelsen hier erstmals als vollgültigen Gegenentwurf. Mit seiner Allgemeine Staatslehre reiht sich Hans Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe »Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft« erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, die Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller ihrerseits zu Verfassungs- respektive Staatslehren provozieren wird. Sie stellt darüber hinaus - neun Jahre vor der 1934 publizierten Erstauflage der Reine Rechtslehre - die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen begründeten und gemeinsam mit seinen Schülern ausgeformten »Reinen Rechtslehre« dar. Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine »Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie« am Ende ihrer Formationsphase.Auf der Grundlage einer »durch Kants Vernunftkritik« bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen »durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung«, sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. Und während die früheren Monografien seine normativistisch-positivistische Lehre nur mittelbar, nämlich durch das Diapositiv der Dekonstruktion der tradierten Staatsrechtslehre erkennen ließen, präsentiert sie Kelsen hier erstmals als vollgültigen Gegenentwurf. |
Beschreibung: | PublicationDate: 20191121 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (LXXXVII, 1004 Seiten) |
ISBN: | 9783161563966 |
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Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie am Ende ihrer Formationsphase.Auf der Grundlage einer durch Kants Vernunftkritik bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung, sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. 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Denn das in der prominenten Reihe Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, die Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller ihrerseits zu Verfassungs- respektive Staatslehren provozieren wird. Sie stellt darüber hinaus - neun Jahre vor der 1934 publizierten Erstauflage der - die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen begründeten und gemeinsam mit seinen Schülern ausgeformten Reinen Rechtslehre dar. Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie am Ende ihrer Formationsphase.Auf der Grundlage einer durch Kants Vernunftkritik bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung, sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. Und während die früheren Monografien seine normativistisch-positivistische Lehre nur mittelbar, nämlich durch das Diapositiv der Dekonstruktion der tradierten Staatsrechtslehre erkennen ließen, präsentiert sie Kelsen hier erstmals als vollgültigen Gegenentwurf. Mit seiner Allgemeine Staatslehre reiht sich Hans Kelsen in eine spezifisch deutschsprachige Tradition ein - und doch begründet er mit ihr etwas grundstürzend Neues. Denn das in der prominenten Reihe »Enzyklopädie der Rechts- und Staatswissenschaft« erschienene Werk markiert nicht nur die Auftaktschrift für den sog. Weimarer Richtungs- und Methodenstreit in der Staatsrechtslehre, die Carl Schmitt, Rudolf Smend und Hermann Heller ihrerseits zu Verfassungs- respektive Staatslehren provozieren wird. Sie stellt darüber hinaus - neun Jahre vor der 1934 publizierten Erstauflage der Reine Rechtslehre - die erste zusammenhängende Darstellung der von Kelsen begründeten und gemeinsam mit seinen Schülern ausgeformten »Reinen Rechtslehre« dar. Sie zeigt den 43jährigen Kelsen auf dem Zenit seines Wiener Wirkens und seine »Jungösterreichische Schule der Rechtstheorie« am Ende ihrer Formationsphase.Auf der Grundlage einer »durch Kants Vernunftkritik« bestimmten Methode legt Kelsen dar, dass die herkömmlich unter dem Sammelbegriff der Allgemeinen Staatslehre behandelten disparaten Fragestellungen »durchgehend Probleme der Geltung und Erzeugung einer spezifischen [Rechts-]Ordnung«, sprich: Rechtsprobleme sind. Während er die Geltungsfragen, sozusagen den Staat in der Ruhelage, der (Nomo-)Statik zuschlägt, behandelt er die Erzeugungsfragen, also den Staat in der Bewegung, unter dem Aspekt der (Nomo-)Dynamik. Und während die früheren Monografien seine normativistisch-positivistische Lehre nur mittelbar, nämlich durch das Diapositiv der Dekonstruktion der tradierten Staatsrechtslehre erkennen ließen, präsentiert sie Kelsen hier erstmals als vollgültigen Gegenentwurf. 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