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Bibliographische Detailangaben
Titel:Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht
am Beispiel des Leistungserbringerrechts der gesetzlichen Krankenversicherung
Person: Rixen, Stephan
aut
Hauptverfasser: Rixen, Stephan (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2005
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Jus Publicum 130
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-158064-2
Zusammenfassung:Social Security Law as Public Economic Law. Exemplified by the Law of Service Performers in Compulsory Health Insurance
Die Studie versteht sich als juristischer Beitrag zu den aktuellen Tendenzen einer Ökonomisierung des Sozialen. Stephan Rixen erläutert am Beispiel der Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung (Ärzte, Krankenhäuser etc.), die im Auftrag der Krankenkassen ca. 90% der Bevölkerung versorgen, wieso sich das Sozialrecht immer mehr zu einem Gebiet des öffentlichen Wirtschaftsrechts entwickelt.
Stephan Rixen examines the highly-regulated »health care market« and develops new constitutional and administrative law distinctions which strengthen the fundamental rights of health care professionals.
Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfüllen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des öffentlichen Rechts geprägter hochregulierter Gesundheitsmarkt, auf dem die Freiheitsräume von Leistungserbringern aus sozialen Gründen stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das gewährleistungsstaatliche Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhängige Variable des Freiheitsschutzes zurückgeführt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europäisierten öffentlichen Wirtschaftsrechts und als öffentliches Sozialwirtschaftsrecht.
Stephan Rixen examines the highly-regulated »health care market«, a branch which has been greatly influenced by the standards imposed by public law and in which the spheres of freedom given to service performers (doctors, hospitals, pharmacies, pharmaceutical companies, physiotherapists, midwives etc.) have been restricted considerably for »social« reasons. In this work, the author develops new constitutional and administrative law distinctions which strengthen the fundamental rights of health care professionals. He opts for a specific legal and economic approach which defines the implementation of social health care policies as an integral part of economic regulation by public law.
»Sozialrecht als öffentliches Wirtschaftsrecht« klingt wie eine provokante Dissonanz. Es scheint so, als solle eines der letzten Refugien der Rechtsordnung, das einer anderen, solidarischen Eigenlogik verpflichtet ist, erobert werden: die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Ihre Funktion kann sie nur erfüllen, weil es im Auftrag der Krankenkassen handelnde sog. Leistungserbringer gibt (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken, pharmazeutische Unternehmen, Physiotherapeuten, Hebammen etc.), die Patienten mit Gesundheitsleistungen versorgen. Folge ist ein von Normen des öffentlichen Rechts geprägter hochregulierter »Gesundheitsmarkt«, auf dem die Freiheitsräume von Leistungserbringern aus »sozialen« Gründen stark reduziert werden. Ausgehend von einer Neujustierung des grundrechtlichen Schutzes der Gesundheitsberufsfreiheit rekonstruiert Stephan Rixen Strukturen und Details im System der Leistungserbringung der GKV. Das »gewährleistungsstaatliche« Sozialstaatsprinzip wird auf seine Bedeutung als strikt abhängige Variable des Freiheitsschutzes zurückgeführt. Dabei erweist sich das Leistungserbringerrecht zugleich als spezifisches Verwaltungsrecht, als besondere Materie des europäisierten öffentlichen Wirtschaftsrechts und als öffentliches Sozialwirtschaftsrecht.
Beschreibung:PublicationDate: 20200518
Umfang:1 Online-Ressource (XXXIII, 647 Seiten)
ISBN:9783161580642