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Bibliographic Details
Title:Die grundrechtsunmittelbare Verwaltung
Zur Dogmatik des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum unter dem Grundgesetz
Person: Horn, Hans-Detlef
aut
Main Author: Horn, Hans-Detlef (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 1999
Edition:1. Aufl.
Series:Jus Publicum 42
Subjects:
Online Access:https://doi.org/10.1628/978-3-16-158079-6
Summary:Administration in Direct Accordance with Constitutional Rights. The Dogmatics of the Relationship between Law, Administration and the Individual under the Basic Law (Grundgesetz). By Hans-Detlef Horn.
Die öffentliche Verwaltung unterliegt sowohl der Rechtsbindung durch den parlamentarischen Gesetzgeber als auch der Verpflichtung, den Grundrechten gemäß zu handeln. Hans-Detlef Horn stimmt die beiden Bindungsfaktoren staatlichen Handelns aufeinander ab und entwickelt die Grundzüge einer staatlichen Gewaltengliederung, die dieser Doppelbindung Rechnung trägt.
In the present-day theory of constitutional and administrative law, the concept of the relationship between law, administration and the individual continues to be seen from a lawmaking standpoint. One of its dogmas is that the administration should regard a parliamentary law as applicable even if in doing so it has to bring about or accept a situation which is contrary to the constitution. In this work, Hans-Detlef Horn gives the reader a new analysis of this problem, surveying it on the basis of constitutional law as seen from the dogmatical and the theoretical angle and coordinates the dependence of administrative action on the law and the obligation of each administration to act in immediate accordance with individual fundamental rights.
Die Entwicklungsgeschichte des modernen Verfassungsstaates kreist um das Verhältnis von staatlicher Herrschaftsorganisation und individueller Statusordnung. Die rechtsstaatliche Verfassung, die gegen die monarchische Staatsgewalt im 19. Jahrhundert errungen wurde, hatte der Weimarer Staatsrechtslehrer Gerhard Anschütz eine bestimmte Ordnung des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum genannt. Sie bewirkte den Schutz von Freiheit und Eigentum der Bürger durch die Bindung der Exekutivgewalt an das allgemeine Gesetz.Hans-Detlef Horn zeigt, wie sich diese Ordnung im demokratischen Grundrechtsstaat des Grundgesetzes verändert hat. Er wendet sich gegen eine in der Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft andauernde antiexekutive Deutungsweise. Hierzu untersucht er den Begriff und den Wandel der beiden ordnungsprägenden Faktoren: das in der Verfassung ankernde Gebot der unmittelbaren Grundrechtsmäßigkeit jeder Staatsgewalt und das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dabei wird deutlich, daß in den Fällen des Grundrechtsschutzes die (Zu-)Ordnung von Gesetzgeber und Verwaltung neu erfaßt werden muß. Als Anschauungsfall dient Hans-Detlef Horn das Dilemma der doppelt gebundenen Verwaltung, entweder legal zu handeln und kollidierende Grundrechte zu verletzen oder grundrechtlich legitim zu handeln, aber unter Mißachtung der Legalität. Daraus ergibt sich, daß die grundgesetzliche Verteilung von gesetzgeberischer und exekutiver Entscheidungskompetenz den Schutz der Grundrechte nicht nur bezweckt, sondern auch gebietet. Vor diesem Hintergrund entwirft Hans-Detlef Horn die Grundzüge einer Lehre von der staatlichen Gewaltengliederung als eines Prinzips, das die demokratische und die grundrechtliche Legitimation staatlichen Handelns organisiert.
Die Entwicklungsgeschichte des modernen Verfassungsstaates kreist um das Verhältnis von staatlicher Herrschaftsorganisation und individueller Statusordnung. Die rechtsstaatliche Verfassung, die gegen die monarchische Staatsgewalt im 19. Jahrhundert errungen wurde, hatte der Weimarer Staatsrechtslehrer Gerhard Anschütz eine »bestimmte Ordnung des Verhältnisses zwischen Gesetz, Verwaltung und Individuum« genannt. Sie bewirkte den Schutz von Freiheit und Eigentum der Bürger durch die Bindung der Exekutivgewalt an das allgemeine Gesetz.Hans-Detlef Horn zeigt, wie sich diese Ordnung im demokratischen Grundrechtsstaat des Grundgesetzes verändert hat. Er wendet sich gegen eine in der Staats- und Verwaltungsrechtswissenschaft andauernde antiexekutive Deutungsweise. Hierzu untersucht er den Begriff und den Wandel der beiden ordnungsprägenden Faktoren: das in der Verfassung ankernde Gebot der unmittelbaren Grundrechtsmäßigkeit jeder Staatsgewalt und das Gebot der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Dabei wird deutlich, daß in den Fällen des Grundrechtsschutzes die (Zu-)Ordnung von Gesetzgeber und Verwaltung neu erfaßt werden muß. Als Anschauungsfall dient Hans-Detlef Horn das Dilemma der doppelt gebundenen Verwaltung, entweder legal zu handeln und kollidierende Grundrechte zu verletzen oder grundrechtlich legitim zu handeln, aber unter Mißachtung der Legalität. Daraus ergibt sich, daß die grundgesetzliche Verteilung von gesetzgeberischer und exekutiver Entscheidungskompetenz den Schutz der Grundrechte nicht nur bezweckt, sondern auch gebietet. Vor diesem Hintergrund entwirft Hans-Detlef Horn die Grundzüge einer Lehre von der staatlichen Gewaltengliederung als eines Prinzips, das die demokratische und die grundrechtliche Legitimation staatlichen Handelns organisiert.
Item Description:PublicationDate: 20200518
Physical Description:1 Online-Ressource (IX, 306 Seiten)
ISBN:9783161580796