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Bibliographische Detailangaben
Titel:Anlageberater als Finanzintermediäre
Aufklärungspflichten über monetäre Eigeninteressen von Finanzdienstleistern in Beratungskonstellationen
Person: Lerch, Marcus P.
aut
Hauptverfasser: Lerch, Marcus P. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2015
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Schriften zum Unternehmens- und Kapitalmarktrecht 23
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-158823-5
Zusammenfassung:Investment Advisers as Financial Intermediaries. The Financial Service Providers Duty to Declare Vested Interests.
In spektakulären Prozessen wurden Anlageberatern Aufklärungspflichten auferlegt, wenn sie beispielsweise durch vereinnahmte Provisionen Eigeninteressen realisieren. Diese hochumstrittene Rechtsprechung basiert auf der problematischen Annahme, dass Anlageberater selbst dann, wenn sie nicht von ihren Kunden vergütet werden, allein deren Interessen wahrzunehmen haben. Marcus P. Lerch zeigt einen Weg auf, die daraus resultierende Rechtsunsicherheit künftig zu vermeiden.
Marcus P. Lerch examines the obligation of investment advisers to disclose various forms of inducements to their clients. By analyzing several controversial decisions made by the German Supreme Court (Bundesgerichtshof), the author is able to lay out an alternative concept to avoid the legal problems which arise in attempts to consistently systematize current case law.
Investoren bedienen sich auf dem Finanzmarkt der Dienste von Informations- und Produktintermediären wie Anlageberatern. Nur in seltenen Fällen werden diese von ihren Kunden dafür direkt entlohnt. Sie realisieren ihre monetären Eigeninteressen vielmehr über Provisionen von dritter Seite und andere in den Produkten enthaltene Positionen. In zahlreichen hochumstrittenen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof Aufklärungspflichten etabliert, um die Kunden über die aus dieser Marktstruktur resultierenden vertragswidrigen Interessenkonflikte zu informieren. Dieser richterrechtlich entwickelte Anlegerschutz befindet sich beständig im Wandel und ist nicht mehr wertungskonsistent zu systematisieren. Marcus P. Lerch führt das auf dessen dogmatische Grundlage - die Fiktion eines Beratungsvertrags - zurück und entwickelt ein Konzept für vergütungsbezogene Aufklärungspflichten im Dualismus privatrechtlicher Vereinbarung und aufsichtsrechtlicher Regulierung.Marcus P. Lerch wurde für seine Arbeit mit dem Förderpreis 2015 der Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland ausgezeichnet.
Investoren bedienen sich auf dem Finanzmarkt der Dienste von Informations- und Produktintermediären wie Anlageberatern. Nur in seltenen Fällen werden diese von ihren Kunden dafür direkt entlohnt. Sie realisieren ihre monetären Eigeninteressen vielmehr über Provisionen von dritter Seite und andere in den Produkten enthaltene Positionen. In zahlreichen hochumstrittenen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof Aufklärungspflichten etabliert, um die Kunden über die aus dieser Marktstruktur resultierenden »vertragswidrigen Interessenkonflikte« zu informieren. Dieser richterrechtlich entwickelte Anlegerschutz befindet sich beständig im Wandel und ist nicht mehr wertungskonsistent zu systematisieren. Marcus P. Lerch führt das auf dessen dogmatische Grundlage - die Fiktion eines Beratungsvertrags - zurück und entwickelt ein Konzept für vergütungsbezogene Aufklärungspflichten im Dualismus privatrechtlicher Vereinbarung und aufsichtsrechtlicher Regulierung.Marcus P. Lerch wurde für seine Arbeit mit dem Förderpreis 2015 der »Stiftung Kapitalmarktforschung für den Finanzstandort Deutschland« ausgezeichnet.
Beschreibung:PublicationDate: 20200616
Umfang:1 Online-Ressource (XXXVII, 536 Seiten)
ISBN:9783161588235