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Bibliographische Detailangaben
Titel:Allgemeine Rechtslehre als juristische Strukturtheorie
Entwicklung und gegenwärtige Bedeutung der Rechtstheorie um 1900
Person: Funke, Andreas
aut
Hauptverfasser: Funke, Andreas (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2004
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Grundlagen der Rechtswissenschaft 1
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-159709-1
Zusammenfassung:A General Theory of the Law as a Juristic Structural Theory. Development and Current Significance of the Legal Theory around 1900.
Andreas Funke untersucht eine allgemeine Theorie des Rechts, die Allgemeine Rechtslehre, die gegen Ende des 19. Jahrhunderts entstand. Aufgabenstellung, Methode und Gegenstand dieser Theorie werden eingehend analysiert und kritisiert, wobei die philosophischen, soziologischen und wissenschaftstheoretischen Bezüge eine wichtige Rolle spielen.
The general theory of the law at the end of the 19th century was dedicated to the search for standard basic legal terms. Its goal was a universal legal technique for dealing with legal material. Andreas Funke distinguishes between the tasks of this general theory of law and disciplines such as the philosophy of law and the sociology of law and determines their function in legal dogmatics.
Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die von Ernst Rudolf Bierling und die von Felix Somló entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.
The general theory of the law at the end of the 19th century was dedicated to the search for standard basic legal terms. Its goal was a universal legal technique for dealing with legal material. Andreas Funke distinguishes between the tasks of this general theory of law and disciplines such as the philosophy of law and the sociology of law and determines their function in legal dogmatics. He also analyzes the methods of the general theory of law and each of their epistemological terms of reference. He concludes with a critical tribute to the basic content of the statements of the general theory of the law, and focuses on the concept of the validity of legal norms as well as the figure of the legal relation which is expressed in a legal norm.
Die Allgemeine Rechtslehre des ausgehenden 19. Jahrhunderts verschrieb sich der Suche nach einheitlichen rechtlichen Grundbegriffen. Ihr Ziel war eine universale juristische Technik zur Handhabung des Rechtsstoffes. Vor allem die Juristische Prinzipienlehre von Ernst Rudolf Bierling und die Juristische Grundlehre von Felix Somló entfalten in der Durchführung dieses Programms das, was gegenwärtig am ehesten als Strukturtheorie des Rechts bezeichnet werden kann: eine Theorie des Rechts, die einen logischen Apparat zur Analyse eines jeden Rechtssystems entwickelt und den Aufbau einer Rechtsordnung untersucht. Andreas Funke grenzt die Aufgabenstellung einer so verstandenen Allgemeinen Rechtslehre von Disziplinen wie Rechtsphilosophie und Rechtssoziologie ab und bestimmt ihren rechtsdogmatischen Auftrag. Er analysiert die methodischen und erkenntnistheoretischen Prämissen der Allgemeinen Rechtslehre, die darüber entscheiden, ob sie wissenschaftlich überhaupt möglich ist. Schließlich würdigt er kritisch die inhaltlichen Kernaussagen der Allgemeinen Rechtslehre. Im Mittelpunkt stehen dabei das Konzept der juristischen Geltung von Rechtsnormen sowie die Figur des Rechtsverhältnisses, das durch eine Rechtsnorm ausgedrückt wird.
Beschreibung:PublicationDate: 20201020
Umfang:1 Online-Ressource (XII, 338 Seiten)
ISBN:9783161597091