Gespeichert in:
Titel: | Das Recht auf menschliche Entscheidung Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
---|---|
Person: |
Mund, Dorothea
aut |
Hauptverfasser: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2022
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft
8 |
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-161512-2 |
Zusammenfassung: | The Right to a Human Decision. On the Constitutional Requirements for Technically Generated Administrative Decisions. In Zeiten der Digitalisierung der öffentlichen Hand leitet Dorothea Mund aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ein Recht des Einzelnen auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht zieht der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen einerseits rechtliche Grenzen. Andererseits erlaubt es die Entwicklung einer Dogmatik und zeigt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf. As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration. Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet. As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.Survey of contentsEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.Inhalts+uuml;bersichtEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung |
Beschreibung: | PublicationDate: 20220531 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten) |
ISBN: | 9783161615122 |
Internformat
MARC
LEADER | 00000nam a22000005i 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | ZDB-197-MSE-40932 | ||
006 | m o d | ||
007 | cr uuu---uuuuu | ||
008 | s2022 gw o ger d | ||
040 | |a Preselect.media GmbH | ||
020 | |a 9783161615122 | ||
336 | |a text |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |a computer |b c |2 rdamedia | ||
338 | |a online resource |b cr |2 rdacarrier | ||
776 | 0 | 8 | |z 9783161615115 |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |
588 | |a Druckversion | ||
024 | 7 | |a 10.1628/978-3-16-161512-2 |2 doi | |
035 | |a 40932 | ||
041 | 0 | |a ger | |
966 | 4 | 0 | |l DE-355 |p ZDB-197-MSE |q UBG_PDA_MSE |u https://doi.org/10.1628/978-3-16-161512-2 |u https://www.mohrsiebeck.com/9783161615122 |q pdf |3 Volltext |
093 | |b a | ||
100 | 1 | |a Mund, Dorothea |4 aut | |
245 | 0 | 4 | |a Das Recht auf menschliche Entscheidung |h [Elektronische Ressource] : |b Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
250 | |a 1. Aufl. | ||
264 | 1 | |a Tübingen |b Mohr Siebeck |c 2022 | |
300 | |a 1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten) | ||
490 | 0 | |a Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft |v 8 | |
500 | |a PublicationDate: 20220531 | ||
520 | |a The Right to a Human Decision. On the Constitutional Requirements for Technically Generated Administrative Decisions. | ||
520 | |a In Zeiten der Digitalisierung der öffentlichen Hand leitet Dorothea Mund aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ein Recht des Einzelnen auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht zieht der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen einerseits rechtliche Grenzen. Andererseits erlaubt es die Entwicklung einer Dogmatik und zeigt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf. | ||
520 | |a As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration. | ||
520 | |a Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet. | ||
520 | |a As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.Survey of contentsEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung | ||
520 | |a Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.Inhalts+uuml;bersichtEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung | ||
505 | 0 | |a Einleitung A. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit | |
653 | 0 | 0 | |a Künstliche Intelligenz |a Verwaltungsverfahren |a Versicherung für fremde Rechnung |a Digitalisierung |a Autocomplete |a Algorithmus |a Automation |a Nineveh |a Verfassungsrecht und Staatslehre |a Verwaltungsrecht |a Besonderes Verwaltungsrecht |a Array |
912 | |a ZDB-197-MSE | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2022 |a EBS-197-MRW |b 2022 | ||
912 | |a Rechtswissenschaft 2022 |a ZDB-197-MRW |b 2022 | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2023 |a EBS-197-MRW |b 2023 | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2024 |a EBS-197-MRW |b 2024 | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2025 |a EBS-197-MRW |b 2025 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2022 | ||
950 | |a Rechtswissenschaft 2022 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2023 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2024 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2025 | ||
912 | |a ZDB-197-MSE | ||
049 | |a DE-355 |
Datensatz im Suchindex
DE-BY-UBR_katkey | ZDB-197-MSE-40932 |
---|---|
_version_ | 1835726850674917376 |
adam_text | |
any_adam_object | |
author | Mund, Dorothea |
author_facet | Mund, Dorothea |
author_role | aut |
author_sort | Mund, Dorothea |
author_variant | d m dm |
building | Verbundindex |
bvnumber | localUBR |
collection | ZDB-197-MSE EBS Rechtswissenschaft 2022 EBS-197-MRW Rechtswissenschaft 2022 ZDB-197-MRW EBS Rechtswissenschaft 2023 EBS Rechtswissenschaft 2024 EBS Rechtswissenschaft 2025 |
contents | Einleitung A. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit |
ctrlnum | 40932 |
edition | 1. Aufl. |
format | Electronic eBook |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>09603nam a22005295i 4500</leader><controlfield tag="001">ZDB-197-MSE-40932</controlfield><controlfield tag="006">m o d </controlfield><controlfield tag="007">cr uuu---uuuuu</controlfield><controlfield tag="008"> s2022 gw o ger d</controlfield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Preselect.media GmbH</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783161615122</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="z">9783161615115</subfield><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Druckversion</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1628/978-3-16-161512-2</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">40932</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="966" ind1="4" ind2="0"><subfield code="l">DE-355</subfield><subfield code="p">ZDB-197-MSE</subfield><subfield code="q">UBG_PDA_MSE</subfield><subfield code="u">https://doi.org/10.1628/978-3-16-161512-2</subfield><subfield code="u">https://www.mohrsiebeck.com/9783161615122</subfield><subfield code="q">pdf</subfield><subfield code="3">Volltext</subfield></datafield><datafield tag="093" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">a</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Mund, Dorothea</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="0" ind2="4"><subfield code="a">Das Recht auf menschliche Entscheidung</subfield><subfield code="h">[Elektronische Ressource] :</subfield><subfield code="b">Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1. Aufl.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Tübingen</subfield><subfield code="b">Mohr Siebeck</subfield><subfield code="c">2022</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten)</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft</subfield><subfield code="v">8</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PublicationDate: 20220531</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">The Right to a Human Decision. On the Constitutional Requirements for Technically Generated Administrative Decisions.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In Zeiten der Digitalisierung der öffentlichen Hand leitet Dorothea Mund aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ein Recht des Einzelnen auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht zieht der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen einerseits rechtliche Grenzen. Andererseits erlaubt es die Entwicklung einer Dogmatik und zeigt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.Survey of contentsEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.Inhalts+uuml;bersichtEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Einleitung A. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Künstliche Intelligenz</subfield><subfield code="a">Verwaltungsverfahren</subfield><subfield code="a">Versicherung für fremde Rechnung</subfield><subfield code="a">Digitalisierung</subfield><subfield code="a">Autocomplete</subfield><subfield code="a">Algorithmus</subfield><subfield code="a">Automation</subfield><subfield code="a">Nineveh</subfield><subfield code="a">Verfassungsrecht und Staatslehre</subfield><subfield code="a">Verwaltungsrecht</subfield><subfield code="a">Besonderes Verwaltungsrecht</subfield><subfield code="a">Array</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2022</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2022</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Rechtswissenschaft 2022</subfield><subfield code="a">ZDB-197-MRW</subfield><subfield code="b">2022</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2023</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2023</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2024</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2025</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2022</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Rechtswissenschaft 2022</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2023</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-355</subfield></datafield></record></collection> |
id | ZDB-197-MSE-40932 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2025-06-23T13:32:29Z |
institution | BVB |
isbn | 9783161615122 |
language | German |
open_access_boolean | |
owner | DE-355 DE-BY-UBR |
owner_facet | DE-355 DE-BY-UBR |
physical | 1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten) |
psigel | ZDB-197-MSE UBG_PDA_MSE pdf ZDB-197-MSE EBS Rechtswissenschaft 2022 EBS-197-MRW Rechtswissenschaft 2022 ZDB-197-MRW EBS Rechtswissenschaft 2023 EBS Rechtswissenschaft 2024 EBS Rechtswissenschaft 2025 |
publishDate | 2022 |
publishDateSearch | 2022 |
publishDateSort | 2022 |
publisher | Mohr Siebeck |
record_format | marc |
series2 | Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft |
spelling | text txt rdacontent computer c rdamedia online resource cr rdacarrier 9783161615115 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Druckversion Mund, Dorothea aut Das Recht auf menschliche Entscheidung [Elektronische Ressource] : Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen 1. Aufl. Tübingen Mohr Siebeck 2022 1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten) Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft 8 PublicationDate: 20220531 The Right to a Human Decision. On the Constitutional Requirements for Technically Generated Administrative Decisions. In Zeiten der Digitalisierung der öffentlichen Hand leitet Dorothea Mund aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ein Recht des Einzelnen auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht zieht der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen einerseits rechtliche Grenzen. Andererseits erlaubt es die Entwicklung einer Dogmatik und zeigt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf. As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration. Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet. As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.Survey of contentsEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.Inhalts+uuml;bersichtEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung Einleitung A. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Künstliche Intelligenz Verwaltungsverfahren Versicherung für fremde Rechnung Digitalisierung Autocomplete Algorithmus Automation Nineveh Verfassungsrecht und Staatslehre Verwaltungsrecht Besonderes Verwaltungsrecht Array |
spellingShingle | Mund, Dorothea Das Recht auf menschliche Entscheidung Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Einleitung A. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen A. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit |
title | Das Recht auf menschliche Entscheidung Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_auth | Das Recht auf menschliche Entscheidung Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_exact_search | Das Recht auf menschliche Entscheidung Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_full | Das Recht auf menschliche Entscheidung [Elektronische Ressource] : Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_fullStr | Das Recht auf menschliche Entscheidung [Elektronische Ressource] : Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_full_unstemmed | Das Recht auf menschliche Entscheidung [Elektronische Ressource] : Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
title_short | Das Recht auf menschliche Entscheidung |
title_sort | recht auf menschliche entscheidung zu den verfassungsrechtlichen vorgaben der technischen erzeugung von verwaltungsentscheidungen |
title_sub | Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen |
work_keys_str_mv | AT munddorothea dasrechtaufmenschlicheentscheidungzudenverfassungsrechtlichenvorgabendertechnischenerzeugungvonverwaltungsentscheidungen AT munddorothea rechtaufmenschlicheentscheidungzudenverfassungsrechtlichenvorgabendertechnischenerzeugungvonverwaltungsentscheidungen |