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Bibliographische Detailangaben
Titel:Das Recht auf menschliche Entscheidung
Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen
Person: Mund, Dorothea
aut
Hauptverfasser: Mund, Dorothea (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2022
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Beiträge zu normativen Grundlagen der Gesellschaft 8
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-161512-2
Zusammenfassung:The Right to a Human Decision. On the Constitutional Requirements for Technically Generated Administrative Decisions.
In Zeiten der Digitalisierung der öffentlichen Hand leitet Dorothea Mund aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes ein Recht des Einzelnen auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht zieht der technischen Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen einerseits rechtliche Grenzen. Andererseits erlaubt es die Entwicklung einer Dogmatik und zeigt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.
As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.
Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.
As the digitisation of the public sector continues apace, Dorothea Mund seeks to outline legal boundaries to technical developments. She derives the Right of the individual to a Human Decision from fundamental rights, but also from the requirements of basic law on the organisation of the state. On the one hand, this right imposes legal limits on the technical generation of administrative decisions, on the other hand allows the development of dogmatics and shows how far automation may go in the area of administration.Survey of contentsEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung
Die Digitalisierung hat die öffentliche Hand erreicht. Neue Verfahrensvorschriften zur Automation und Digitalisierung der Verwaltung wie etwa im Besteuerungsverfahren oder im Verwaltungsverfahren regeln die rein technische Erzeugung von Maßnahmen der Verwaltung. Zuweilen sollen Verwaltungsakte ohne die Beteiligung eines Menschen ergehen. Dorothea Mund begrüßt die technische Entwicklung, zieht aber zugleich rechtliche Grenzen. Insbesondere aus den Grundrechten, aber auch aus staatsorganisationsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes leitet sie ein (neues) Recht auf menschliche Entscheidung ab. Dieses Recht kann nur in wenigen Fällen durch die rechtsprechende Gewalt erfüllt werden. In den meisten Bereichen der öffentlichen Verwaltung müssen Entscheidungen den Menschen vorbehalten sein oder jedenfalls rein technisch erzeugte Maßnahmen der Verwaltung auf Antrag von Menschen überprüft werden können. Auf Grundlage des Rechts auf menschliche Entscheidung entwickelt Dorothea Mund zudem eine Dogmatik, die festschreibt, wie weit die Automation im Bereich der Verwaltung gehen darf.Die Arbeit wurde mit dem von der Gesellschaft der Freunde der Universität Augsburg gestifteten Universitätspreis 2022 ausgezeichnet.Inhalts+uuml;bersichtEinleitung Erstes Kapitel: Digitalisierung der öffentlichen HandA. Phänomenologie der Digitalisierung der öffentlichen HandB. Informationstechnologische VergewisserungC. Elektronische Datenverarbeitung bei der Verwaltung und technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Zweites Kapitel: Chancen und Risiken der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenA. Chancen der technischen Erzeugung von VerwaltungsentscheidungenB. Strukturelle Unterschiede zwischen Mensch und InformationstechnikC. Weitere Risiken durch die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Drittes Kapitel: Das Recht auf menschliche Entscheidung im GrundgesetzA. Bisherige Schutzbestrebungen im positiven RechtB. Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die InformationstechnologieC. Vorgaben des Grundgesetzes für die technische Erzeugung von Verwaltungsentscheidungen Viertes Kapitel: Kategorien technisch erzeugbarer VerwaltungsentscheidungenA. Vollständig technisch erzeugbare Entscheidung unter Ausschluss des MenschenB. Automationsgeleitete menschliche Entscheidung und automationsgestützte menschliche EntscheidungC. Vollständig menschliche Entscheidung unter Ausschluss der TechnikD. Zwischenfazit Zusammenfassung
Beschreibung:PublicationDate: 20220531
Umfang:1 Online-Ressource (XXI, 299 Seiten)
ISBN:9783161615122