Gespeichert in:
Titel: | Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel |
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Person: |
Beißel, Katharina Elisabeth
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Hauptverfasser: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2022
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
482 |
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-161497-2 |
Zusammenfassung: | The Modification of Foreign Maintenance Decisions. Es ist anerkannt, dass veränderte Verhältnisse es erfordern können, einen Unterhaltstitel abzuändern. In grenzüberschreitenden Fällen ergeben sich für die Abänderung verschiedene Fragen, vor allem für ihre Voraussetzungen und Grenzen, die Katharina Elisabeth Beißel eingehend untersucht. It is generally acknowledged that a change in circumstances can require the modification of a maintenance order. In cross-border cases, various questions related to the modification arise. Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations. Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. It is generally acknowledged that a change in circumstances can require the modification of a maintenance order. In cross-border cases, various questions related to the modification arise. Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations.Survey of contentsEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.Inhalts+uuml;bersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung |
Beschreibung: | PublicationDate: 20220830 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XVIII, 218 Seiten) |
ISBN: | 9783161614972 |
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Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.Inhalts+uuml;bersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - 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Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Rechtskraft</subfield><subfield code="a">Internationales Unterhaltsrecht</subfield><subfield code="a">Ablieferung</subfield><subfield code="a">Anerkennung ausländischer Entscheidungen</subfield><subfield code="a">Qualifikation</subfield><subfield code="a">Mitwirkungsverbot</subfield><subfield code="a">internationales Unterhaltsrecht</subfield><subfield code="a">Internationales Privatrecht</subfield><subfield code="a">Zivilverfahrensrecht, Insolvenzrecht</subfield><subfield code="a">Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung</subfield><subfield code="a">Array</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2022</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2022</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Rechtswissenschaft 2022</subfield><subfield code="a">ZDB-197-MRW</subfield><subfield code="b">2022</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2023</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2023</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2024</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2025</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2022</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Rechtswissenschaft 2022</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2023</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-355</subfield></datafield></record></collection> |
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Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations. Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen. It is generally acknowledged that a change in circumstances can require the modification of a maintenance order. In cross-border cases, various questions related to the modification arise. Katharina Elisabeth Beissel examines these in depth, particularly their conditions and limitations.Survey of contentsEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung Bei der Abänderung ausländischer Unterhaltstitel stellen sich verschiedene Fragen, die für den Unterhaltsberechtigten und -verpflichteten große Bedeutung erlangen können. Katharina Elisabeth Beißel untersucht diese unter Berücksichtigung der Wertungen der maßgeblichen Rechtsakte. Hierzu zählt etwa die zum Haager Unterhaltsprotokoll aktuell viel diskutierte Frage, ob und inwiefern der Unterhaltsverpflichtete durch die Einleitung eines Abänderungsverfahrens Einfluss auf das anwendbare Unterhaltsrecht nehmen kann. Auch erfordern noch ungeklärte Fragen der gerichtlichen Zuständigkeit eine Auseinandersetzung mit den der Europäischen Unterhaltsverordnung zugrundeliegenden Wertentscheidungen. Die Abänderung ausländischer Unterhaltstitel berührt zudem grundlegend die Rechtskraft und die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Entscheidungen.Inhalts+uuml;bersichtEinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung EinleitungDie maßgeblichen RechtsquellenDie Auslegung des Unterhaltsprotokolls und der UnterhaltsverordnungVorfragen in der AbänderungsentscheidungGrundlagen der Anerkennung und Abänderung ausländischer UnterhaltsentscheidungenDas für die Abänderung zuständige Gericht - Fortwirkende Zuständigkeit des Gerichts der Erstentscheidung?Methodischer AnsatzDer gesetzgeberische Hintergrund von Art. 8 EuUnthVO: Der Zusammenhang mit dem Haager Unterhaltsübereinkommen 2007Die Entscheidung des EuGH und die Argumentation mit dem Kindeswohl im Kontext der UnterhaltsverordnungZiele der Europäischen UnterhaltsverordnungZugang zu Gericht bei WideranträgenDas auf die Abänderung in der Sache anwendbare Recht - Wandelbarkeit des Unterhaltsstatuts?Die Wandelbarkeit der Anknüpfung an den gewöhnlichen Aufenthalt nach Art. 3 HUPDie Wandelbarkeit der Anknüpfung in Art. 4 Abs. 3 S. 1 HUPDie Auswirkungen eines Statutenwechsels auf UnterhaltsvereinbarungenDas auf die Abänderungsregelungen anwendbare RechtVorüberlegungenDie Qualifikation der maßgeblichen Umstandsänderung (§ 238 Abs. 1 FamFG)Die Qualifikation der Präklusionswirkung (§ 238 Abs. 2 FamFG) und der damit verbundenen Bindung an die Grundlagen der Erstentscheidung (§ 238 Abs. 4 FamFG)Die Qualifikation der Grenzen für die rückwirkende Abänderung (§ 238 Abs. 3 FamFG)Zusammenfassende BetrachtungDer Statutenwechsel als Abänderungsgrund - Anforderungen an eine Abänderungsentscheidung im Sinne der UnterhaltsverordnungDer MeinungsstandEinflüsse der Haager Übereinkommen und der Unterhaltsverordnung auf nationale Abänderungsgründe?Das nationale Recht: § 238 Abs. 1 S. 2 FamFGZusammenfassende BetrachtungAbschließende Betrachtung Rechtskraft Internationales Unterhaltsrecht Ablieferung Anerkennung ausländischer Entscheidungen Qualifikation Mitwirkungsverbot internationales Unterhaltsrecht Internationales Privatrecht Zivilverfahrensrecht, Insolvenzrecht Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung Array |
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