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Bibliographische Detailangaben
Titel:Zwingender Angehörigenschutz im Erbrecht
Ein Reformvorschlag
Person: Zimmermann, Reinhard
aut
Schmidt, Jan Peter
Wiedemann, Denise
Scholz, Philipp
Bialluch, Martin
Köhler, Ben
Bauer, Franz
Humm, Andreas
Klapdor, Lisa-Kristin
Hauptverfasser: Zimmermann, Reinhard (VerfasserIn)
Weitere beteiligte Personen: Schmidt, Jan Peter, Wiedemann, Denise, Scholz, Philipp, Bialluch, Martin, Köhler, Ben, Bauer, Franz, Humm, Andreas, Klapdor, Lisa-Kristin
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2022
Ausgabe:1. Aufl.
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-161709-6
Zusammenfassung:Mandatory Family Protection in the Law of Succession: A Reform Proposal.
Der vorliegende Band entwickelt ein Alternativmodell zum bedarfsunabhängigen deutschen Pflichtteilsrecht. Es zielt auf eine Stärkung der Testierfreiheit ab und erweitert gleichzeitig den Schutz der nächsten Familienangehörigen des Erblassers, insbesondere also seiner Kinder und seines überlebenden Ehegatten, soweit sie eines solchen Schutzes bedürfen. Angeknüpft wird damit an die Unterhaltspflichten des Erblassers, die nach dem Reformvorschlag als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
The German law of succession provides mandatory family protection by means of a compulsory portion, which is awarded to descendants, parents, and the surviving spouse of the deceased if they have been excluded from the latters will, and consists of one half of their intestate portion. That entails a considerable restriction of testamentary freedom. This study presents an alternative model of family protection in an attempt to revive the reform discussion. Based on the idea that the closest members of the deceaseds family deserve to be protected only in cases where the deceased was under an obligation to maintain them, the reform model thus focuses on the transmissibility of these maintenance obligations.
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als Pflichtteil die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.
The German law of succession provides mandatory family protection by means of a compulsory portion, which is awarded to descendants, parents, and the surviving spouse of the deceased if they have been excluded from the latters will, and consists of one half of their intestate portion. That entails a considerable restriction of testamentary freedom. This study presents an alternative model of family protection in an attempt to revive the reform discussion. Based on the idea that the closest members of the deceaseds family deserve to be protected only in cases where the deceased was under an obligation to maintain them, the reform model thus focuses on the transmissibility of these maintenance obligations.Survey of contents1. Teil: HintergrundA. VorbemerkungB. Historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen 2. Teil: Der Reformvorschlag mit KommentarA. ÜberblickB. Fortbestehen von Unterhaltsansprüchen trotz Tod des VerpflichtetenC. Unterhaltsansprüche von Abkömmlingen und Verwandten der aufsteigenden LinieD. Unterhaltsansprüche verwitweter, getrenntlebender und geschiedener EhegattenE. ErbenhaftungF. Streichung der Vorschriften des PflichtteilsrechtsG. Keine Deckelung des Anspruchs des UnterhaltsberechtigtenH. Wechselwirkungen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht Anhang:Die vorgeschlagenen Normen im Überblick
Zwingenden Angehörigenschutz gewährleistet das deutsche Erbrecht durch eine feste Quotenteilhabe: Den Abkömmlingen, den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers steht als »Pflichtteil« die Hälfte des Wertes ihres gesetzlichen Erbteils zu, wenn sie durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen sind. Für diese bedarfsunabhängige Beschränkung der Testierfreiheit gibt es keine überzeugenden Gründe. Das vorgestellte Alternativmodell zum Pflichtteilsrecht soll die Reformdiskussion wiederbeleben. Es beruht auf dem Grundgedanken, die Testierfreiheit zu stärken und deshalb die nächsten Angehörigen des Erblassers nur dann zu schützen, wenn sie eines solchen Schutzes tatsächlich bedürfen. Soweit ein solches Schutzbedürfnis allerdings besteht, soll es so weit wie möglich befriedigt werden. Dreh- und Angelpunkt des Reformmodells sind infolgedessen die Unterhaltspflichten des Erblassers, die als Nachlassverbindlichkeiten bestehen bleiben.Inhalts+uuml;bersicht1. Teil: HintergrundA. VorbemerkungB. Historisch-vergleichende Orientierung und Grundlagen 2. Teil: Der Reformvorschlag mit KommentarA. ÜberblickB. Fortbestehen von Unterhaltsansprüchen trotz Tod des VerpflichtetenC. Unterhaltsansprüche von Abkömmlingen und Verwandten der aufsteigenden LinieD. Unterhaltsansprüche verwitweter, getrenntlebender und geschiedener EhegattenE. ErbenhaftungF. Streichung der Vorschriften des PflichtteilsrechtsG. Keine Deckelung des Anspruchs des UnterhaltsberechtigtenH. Wechselwirkungen zwischen Unterhalts- und Sozialrecht Anhang:Die vorgeschlagenen Normen im Überblick
Beschreibung:PublicationDate: 20220630
Umfang:1 Online-Ressource (XIX, 140 Seiten)
ISBN:9783161617096