Gespeichert in:
Titel: | Richtiger Vertrag und lauterer Wettbewerb Eine grundlagenorientierte Studie unter besonderer Berücksichtigung der europäischen Perspektive |
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Person: |
Leistner, Matthias
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Hauptverfasser: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2007
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Jus Privatum
119 |
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-151196-7 |
Zusammenfassung: | Equitable Contract and Fair Competition. Matthias Leistner untersucht das deutsche und europäische Recht der Werbung und seine Wechselbeziehung mit Kaufverträgen. Er geht insbesondere der Frage nach, wie sich unlautere (z.B. irreführende Werbung) auf die resultierenden Verträge der betroffenen Kunden auswirkt. Matthias Leistner examines the complex relationship between German and European contract law and unfair competition law. He develops a model which allows to align legal standards in both fields of law. Thus he deduces concrete results for the liberalization of unfair competition and for the interpretation and further development of German and European contract law. Matthias Leistner untersucht die komplexe Wechselbeziehung zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs einerseits und dem Vertragsrecht andererseits sowohl für das deutsche Recht als auch für das Gemeinschaftsprivatrecht. Der Brandmauerthese der bisher herrschenden Meinung, derzufolge die Wertungen in beiden Rechtsgebieten nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen werden können, setzt er als Kernthese einen Gleichmaßgrundsatz entgegen. Demnach kommt in konkreten funktionalen Überschneidungsbereichen ein wechselseitiger Abgleich der Wertungen durchaus in Betracht. Diese Kernthese wird aus ökonomischer, rechtsphilosophischer und rechtssystematischer Sicht grundlagenorientiert abgesichert. Sie reflektiert letztlich den zum Teil europäisch angestoßenen Prozeß zunehmender Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts insbesondere durch Aufnahme verbraucherschützender Elemente gleichermaßen wie die wachsende Bedeutung des Kundenschutzes als Zielsetzung des reformierten und liberalisierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz gestattet eine Vielzahl praktischer Ableitungen. So kann im Rahmen bestimmter Fallgruppen der culpa in contrahendo auf Wertungen des Wettbewerbsrechts zurückgegriffen werden, um in gewissem Umfang eine vorvertragliche Werbehaftung zu begründen. Daneben lassen sich die Vorschriften über die Werbeangabenhaftung des Verkäufers aus wettbewerbsrechtlich orientierter, verobjektivierter Perspektive betrachten, was zu interessengerechten Lösungsansätzen führt. Schließlich vermag der Gleichmaßgrundsatz im Wechselspiel verbraucherschützender Widerrufsrechte und wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutzes Anstöße zur weiteren Liberalisierung des deutschen Rechts des unlauteren Wettbewerbs zu geben. Matthias Leistner examines the complex relationship between German and European contract law and unfair competition law. Based on the principle of equality, he develops a model which makes it possible to align legal standards in both fields of law. This reflects the process of the increasing de-individualization and institutionalization of contract law as well as the increasing significance of the protection of the contracting party as an objective of the reformed and liberalized Unfair Competition Act. The principle of equality makes it possible to make a large number of practical deductions, and thus it could set the pace for a further liberalization of unfair competition law, for the development of the doctrine of culpa in contrahendo and for a just interpretation of the new liability for information given in advertisements in the law relating to the sale of goods. Matthias Leistner untersucht die komplexe Wechselbeziehung zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs einerseits und dem Vertragsrecht andererseits sowohl für das deutsche Recht als auch für das Gemeinschaftsprivatrecht. Der »Brandmauerthese« der bisher herrschenden Meinung, derzufolge die Wertungen in beiden Rechtsgebieten nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen werden können, setzt er als Kernthese einen Gleichmaßgrundsatz entgegen. Demnach kommt in konkreten funktionalen Überschneidungsbereichen ein wechselseitiger Abgleich der Wertungen durchaus in Betracht. Diese Kernthese wird aus ökonomischer, rechtsphilosophischer und rechtssystematischer Sicht grundlagenorientiert abgesichert. Sie reflektiert letztlich den zum Teil europäisch angestoßenen Prozeß zunehmender Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts insbesondere durch Aufnahme verbraucherschützender Elemente gleichermaßen wie die wachsende Bedeutung des Kundenschutzes als Zielsetzung des reformierten und liberalisierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz gestattet eine Vielzahl praktischer Ableitungen. 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Beschreibung: | PublicationDate: 20070221 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XXXIII, 1145 Seiten) |
ISBN: | 9783161511967 |
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Sie reflektiert letztlich den zum Teil europäisch angestoßenen Prozeß zunehmender Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts insbesondere durch Aufnahme verbraucherschützender Elemente gleichermaßen wie die wachsende Bedeutung des Kundenschutzes als Zielsetzung des reformierten und liberalisierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz gestattet eine Vielzahl praktischer Ableitungen. So kann im Rahmen bestimmter Fallgruppen der culpa in contrahendo auf Wertungen des Wettbewerbsrechts zurückgegriffen werden, um in gewissem Umfang eine vorvertragliche Werbehaftung zu begründen. Daneben lassen sich die Vorschriften über die Werbeangabenhaftung des Verkäufers aus wettbewerbsrechtlich orientierter, verobjektivierter Perspektive betrachten, was zu interessengerechten Lösungsansätzen führt. Schließlich vermag der Gleichmaßgrundsatz im Wechselspiel verbraucherschützender Widerrufsrechte und wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutzes Anstöße zur weiteren Liberalisierung des deutschen Rechts des unlauteren Wettbewerbs zu geben. Matthias Leistner examines the complex relationship between German and European contract law and unfair competition law. Based on the principle of equality, he develops a model which makes it possible to align legal standards in both fields of law. This reflects the process of the increasing de-individualization and institutionalization of contract law as well as the increasing significance of the protection of the contracting party as an objective of the reformed and liberalized Unfair Competition Act. The principle of equality makes it possible to make a large number of practical deductions, and thus it could set the pace for a further liberalization of unfair competition law, for the development of the doctrine of culpa in contrahendo and for a just interpretation of the new liability for information given in advertisements in the law relating to the sale of goods. Matthias Leistner untersucht die komplexe Wechselbeziehung zwischen dem Recht des unlauteren Wettbewerbs einerseits und dem Vertragsrecht andererseits sowohl für das deutsche Recht als auch für das Gemeinschaftsprivatrecht. Der »Brandmauerthese« der bisher herrschenden Meinung, derzufolge die Wertungen in beiden Rechtsgebieten nur sehr eingeschränkt miteinander verglichen werden können, setzt er als Kernthese einen Gleichmaßgrundsatz entgegen. Demnach kommt in konkreten funktionalen Überschneidungsbereichen ein wechselseitiger Abgleich der Wertungen durchaus in Betracht. Diese Kernthese wird aus ökonomischer, rechtsphilosophischer und rechtssystematischer Sicht grundlagenorientiert abgesichert. Sie reflektiert letztlich den zum Teil europäisch angestoßenen Prozeß zunehmender Entindividualisierung und Institutionalisierung des Vertragsrechts insbesondere durch Aufnahme verbraucherschützender Elemente gleichermaßen wie die wachsende Bedeutung des Kundenschutzes als Zielsetzung des reformierten und liberalisierten UWG. Der Gleichmaßgrundsatz gestattet eine Vielzahl praktischer Ableitungen. So kann im Rahmen bestimmter Fallgruppen der culpa in contrahendo auf Wertungen des Wettbewerbsrechts zurückgegriffen werden, um in gewissem Umfang eine vorvertragliche Werbehaftung zu begründen. Daneben lassen sich die Vorschriften über die Werbeangabenhaftung des Verkäufers aus wettbewerbsrechtlich orientierter, verobjektivierter Perspektive betrachten, was zu interessengerechten Lösungsansätzen führt. Schließlich vermag der Gleichmaßgrundsatz im Wechselspiel verbraucherschützender Widerrufsrechte und wettbewerbsrechtlichen Verbraucherschutzes Anstöße zur weiteren Liberalisierung des deutschen Rechts des unlauteren Wettbewerbs zu geben. Wettbewerbsrecht Recht des unlauteren Wettbewerbs Kaufrecht Bürgerliches Recht Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht Commerce Law, Corporate Law, Business Law, Tax Law Array |
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