Gespeichert in:
Titel: | Der Schutz des pränatalen Lebens Eine verfassungs-, völker- und gemeinschaftsrechtliche Statusbetrachtung an der Schwelle zum biomedizinischen Zeitalter |
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Person: |
Müller-Terpitz, Ralf
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Hauptverfasser: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2007
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Jus Publicum
165 |
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-151246-9 |
Zusammenfassung: | The Protection of Prenatal Life. An Examination of its Status on the Threshold of a Biomedical Age from the Perspective of Constitutional Law, International Law and Community Law. Schon seit der Antike wird in der Philosophie, Theologie, Medizin, aber auch in der Rechtswissenschaft über den Status des pränatalen menschlichen Lebens gestritten. Durch jüngere biomedizinische Entwicklungen erhielt diese Debatte abermals kräftigen Auftrieb. Ralf Müller-Terpitz untersucht den rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht - auch unter Einbeziehung anderer fachwissenschaftlicher Disziplinen. Ralf Müller-Terpitz studies the legal status of prenatal life in national and international law. The author comes to the conclusion that the embryo enjoys the basic right to protection of life and dignity starting with fertilization or a comparably early beginning of existence under the German constitutional law. Schon seit der Antike wird in der Philosophie, Theologie, Medizin, aber auch in der Rechtswissenschaft über den Status des pränatalen menschlichen Lebens gestritten. Durch jüngere biomedizinische Entwicklungen erhielt diese Debatte abermals kräftigen Auftrieb. Ralf Müller-Terpitz nimmt dies zum Anlaß, erneut der Frage nach dem rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht nachzugehen. Er bezieht dabei die Statusdebatten anderer Fachdisziplinen (Naturwissenschaft, Ethik, Theologie) in seine Betrachtung mit ein und untersucht ihre Relevanz für den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Seine Analyse beschränkt sich im übrigen nicht nur auf den verfassungsrechtlichen Status des pränatalen Lebens, sondern auch auf seine rechtliche Stellung im Völker- und Gemeinschaftsrecht. Für das nationale Verfassungsrecht kommt der Autor dabei zum Ergebnis, dass der Embryo - sei es oder - schon ab der Fertilisation oder einem vergleichbar frühen Entstehenszeitpunkt (Zellkerntransfer) grundrechtlichen Würde- und Lebensschutz genießt, der auch nicht unter Berufung auf sein noch frühes biologisches Entwicklungsstadium prozesshaft abgestuft werden darf. Im Völker- und Gemeinschaftsrecht wird das pränatale Leben zwar als schützenswertes Rechtsgut anerkannt; diese Rechtsordnungen gewähren ihm aber nur einen auf bestimmte Verwendungsverbote reduzierten angemessenen (relativen) Überlebensschutz. Abschließend erörtert der Autor die Frage, welche konkreten Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen im Hinblick auf bestimmte biomedizinische Gefährdungstatbestände für das pränatale Leben zu ziehen sind. Ralf Müller-Terpitz studies the legal status of prenatal life in national and international law. He analyzes the debate concerning this in other disciplines (science, ethics, theology) and their relevance for the legal debate. With regard to the constitutional law, the author comes to the conclusion that the embryo enjoys the basic right to protection of life and dignity starting with fertilization or a comparably early beginning of existence, and that this protection may not be »graduated« by referring to its still very early biological stage of development. Prenatal life is recognized as an object worthy of legal protection in international and Community law, but in these legal systems it is only granted a reduced »appropriate« protection from certain kinds of utilization. Schon seit der Antike wird in der Philosophie, Theologie, Medizin, aber auch in der Rechtswissenschaft über den Status des pränatalen menschlichen Lebens gestritten. Durch jüngere biomedizinische Entwicklungen erhielt diese Debatte abermals kräftigen Auftrieb. Ralf Müller-Terpitz nimmt dies zum Anlaß, erneut der Frage nach dem rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht nachzugehen. Er bezieht dabei die Statusdebatten anderer Fachdisziplinen (Naturwissenschaft, Ethik, Theologie) in seine Betrachtung mit ein und untersucht ihre Relevanz für den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Seine Analyse beschränkt sich im übrigen nicht nur auf den verfassungsrechtlichen Status des pränatalen Lebens, sondern auch auf seine rechtliche Stellung im Völker- und Gemeinschaftsrecht. Für das nationale Verfassungsrecht kommt der Autor dabei zum Ergebnis, dass der Embryo - sei es in vivo oder in vitro - schon ab der Fertilisation oder einem vergleichbar frühen Entstehenszeitpunkt (Zellkerntransfer) grundrechtlichen Würde- und Lebensschutz genießt, der auch nicht unter Berufung auf sein noch frühes biologisches Entwicklungsstadium »prozesshaft abgestuft« werden darf. Im Völker- und Gemeinschaftsrecht wird das pränatale Leben zwar als schützenswertes Rechtsgut anerkannt; diese Rechtsordnungen gewähren ihm aber nur einen auf bestimmte Verwendungsverbote reduzierten »angemessenen« (relativen) Überlebensschutz. Abschließend erörtert der Autor die Frage, welche konkreten Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen im Hinblick auf bestimmte biomedizinische Gefährdungstatbestände für das pränatale Leben zu ziehen sind. |
Beschreibung: | PublicationDate: 20071016 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XXV, 637 Seiten) |
ISBN: | 9783161512469 |
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Ralf Müller-Terpitz untersucht den rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht - auch unter Einbeziehung anderer fachwissenschaftlicher Disziplinen. Ralf Müller-Terpitz studies the legal status of prenatal life in national and international law. The author comes to the conclusion that the embryo enjoys the basic right to protection of life and dignity starting with fertilization or a comparably early beginning of existence under the German constitutional law. Schon seit der Antike wird in der Philosophie, Theologie, Medizin, aber auch in der Rechtswissenschaft über den Status des pränatalen menschlichen Lebens gestritten. Durch jüngere biomedizinische Entwicklungen erhielt diese Debatte abermals kräftigen Auftrieb. Ralf Müller-Terpitz nimmt dies zum Anlaß, erneut der Frage nach dem rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht nachzugehen. Er bezieht dabei die Statusdebatten anderer Fachdisziplinen (Naturwissenschaft, Ethik, Theologie) in seine Betrachtung mit ein und untersucht ihre Relevanz für den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Seine Analyse beschränkt sich im übrigen nicht nur auf den verfassungsrechtlichen Status des pränatalen Lebens, sondern auch auf seine rechtliche Stellung im Völker- und Gemeinschaftsrecht. Für das nationale Verfassungsrecht kommt der Autor dabei zum Ergebnis, dass der Embryo - sei es oder - schon ab der Fertilisation oder einem vergleichbar frühen Entstehenszeitpunkt (Zellkerntransfer) grundrechtlichen Würde- und Lebensschutz genießt, der auch nicht unter Berufung auf sein noch frühes biologisches Entwicklungsstadium prozesshaft abgestuft werden darf. Im Völker- und Gemeinschaftsrecht wird das pränatale Leben zwar als schützenswertes Rechtsgut anerkannt; diese Rechtsordnungen gewähren ihm aber nur einen auf bestimmte Verwendungsverbote reduzierten angemessenen (relativen) Überlebensschutz. Abschließend erörtert der Autor die Frage, welche konkreten Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen im Hinblick auf bestimmte biomedizinische Gefährdungstatbestände für das pränatale Leben zu ziehen sind. Ralf Müller-Terpitz studies the legal status of prenatal life in national and international law. He analyzes the debate concerning this in other disciplines (science, ethics, theology) and their relevance for the legal debate. With regard to the constitutional law, the author comes to the conclusion that the embryo enjoys the basic right to protection of life and dignity starting with fertilization or a comparably early beginning of existence, and that this protection may not be »graduated« by referring to its still very early biological stage of development. Prenatal life is recognized as an object worthy of legal protection in international and Community law, but in these legal systems it is only granted a reduced »appropriate« protection from certain kinds of utilization. Schon seit der Antike wird in der Philosophie, Theologie, Medizin, aber auch in der Rechtswissenschaft über den Status des pränatalen menschlichen Lebens gestritten. Durch jüngere biomedizinische Entwicklungen erhielt diese Debatte abermals kräftigen Auftrieb. Ralf Müller-Terpitz nimmt dies zum Anlaß, erneut der Frage nach dem rechtswissenschaftlichen Status des pränatalen Lebens im nationalen wie internationalen Recht nachzugehen. Er bezieht dabei die Statusdebatten anderer Fachdisziplinen (Naturwissenschaft, Ethik, Theologie) in seine Betrachtung mit ein und untersucht ihre Relevanz für den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Seine Analyse beschränkt sich im übrigen nicht nur auf den verfassungsrechtlichen Status des pränatalen Lebens, sondern auch auf seine rechtliche Stellung im Völker- und Gemeinschaftsrecht. Für das nationale Verfassungsrecht kommt der Autor dabei zum Ergebnis, dass der Embryo - sei es in vivo oder in vitro - schon ab der Fertilisation oder einem vergleichbar frühen Entstehenszeitpunkt (Zellkerntransfer) grundrechtlichen Würde- und Lebensschutz genießt, der auch nicht unter Berufung auf sein noch frühes biologisches Entwicklungsstadium »prozesshaft abgestuft« werden darf. Im Völker- und Gemeinschaftsrecht wird das pränatale Leben zwar als schützenswertes Rechtsgut anerkannt; diese Rechtsordnungen gewähren ihm aber nur einen auf bestimmte Verwendungsverbote reduzierten »angemessenen« (relativen) Überlebensschutz. Abschließend erörtert der Autor die Frage, welche konkreten Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen im Hinblick auf bestimmte biomedizinische Gefährdungstatbestände für das pränatale Leben zu ziehen sind. Stammzellenforschung Präimplantationsdiagnostik grundrechtlicher Lebensschutz Verfassungsrecht und Staatslehre Völkerrecht Array |
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