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Bibliographische Detailangaben
Titel:Der Verkäuferregress im deutsch-französischen Rechtsvergleich
Person: Salewski, Sabrina
aut
Hauptverfasser: Salewski, Sabrina (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2011
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht 254
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-151439-5
Zusammenfassung:The Sellers Right of Redress in a Comparison of German and French Law.
Bei der Einführung eines Verkäuferregresses in Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Deutschland und Frankreich unterschiedliche Wege gegangen, die Sabrina Salewski vergleichend untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Einführung eines Direktanspruchs gegen den Hersteller nach dem Vorbild der französischen sinnvoll ist.
When implementing a right of redress for the final seller in transposition of the Consumer Sales Directive 1999/44/EC, Germany and France took different approaches which Sabrina Salewski analyzes and compares in her study. The focus lies on the question of whether a direct claim against the producer should be introduced, following the example of the French action directe.
Bei der Einführung eines Verkäuferregresses in Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Deutschland und Frankreich unterschiedliche Wege gegangen, die Sabrina Salewski vergleichend untersucht. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Einführung eines Direktanspruchs gegen den Hersteller nach dem Vorbild der französischen action directe sinnvoll ist.
Art. 4 der RL 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU u.a. zur Einführung einer Regelung zum Letztverkäuferregress. Während Deutschland sich bei der Umsetzung für einen Regress entlang der Lieferkette entschieden und die Rückgriffsmöglichkeiten des jeweiligen Verkäufers gegenüber seinem direkten Lieferanten vereinfacht hat, verweist der französische Gesetzgeber lediglich auf die . Vor dem Hintergrund der immer wieder diskutierten Frage, ob die französische als Vorbild für einen Direktanspruch des Letztverkäufers oder sogar des Verbrauchers gegen den Hersteller in Betracht kommt, untersucht Sabrina Salewski die Darstellung dieser Prinzipien, nämlich die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften, die sowie die . Anschließend analysiert sie prozessuale Besonderheiten in Frankreich auf ihren Vorbildcharakter hin.
Art. 4 der RL 1999/44/EG (Verbrauchsgüterkaufrichtlinie) verpflichtet die Mitgliedstaaten der EU u.a. zur Einführung einer Regelung zum Letztverkäuferregress. Während Deutschland sich bei der Umsetzung für einen Regress entlang der Lieferkette entschieden und die Rückgriffsmöglichkeiten des jeweiligen Verkäufers gegenüber seinem direkten Lieferanten vereinfacht hat, verweist der französische Gesetzgeber lediglich auf die principes du Code civil. Vor dem Hintergrund der immer wieder diskutierten Frage, ob die französische action directe als Vorbild für einen Direktanspruch des Letztverkäufers oder sogar des Verbrauchers gegen den Hersteller in Betracht kommt, untersucht Sabrina Salewski die Darstellung dieser »Prinzipien«, nämlich die allgemeinen Gewährleistungsvorschriften, die action directe sowie die action récursoire. Anschließend analysiert sie prozessuale Besonderheiten in Frankreich auf ihren Vorbildcharakter hin.
Beschreibung:PublicationDate: 20110209
Umfang:1 Online-Ressource (XXIV, 348 Seiten)
ISBN:9783161514395