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Title:Cephalopoden im Tierversuchsrecht
Eine Fallstudie zu biowissenschaftlicher Grundlagenforschung, Modellorganismen und epistemischer Lastenverteilung im Verwaltungsrecht
Person: Gärditz, Klaus Ferdinand
aut
Main Author: Gärditz, Klaus Ferdinand (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2023
Edition:1. Aufl.
Series:Wissenschaftsrecht. Beihefte
Subjects:
Online Access:https://doi.org/10.1628/978-3-16-162720-0
Summary:Cephalopods in Animal Welfare Law. A Case Study on Basic Life Science Research, Model Organisms and Epistemic Burden Sharing in Administrative Law.
Das Tierschutzrecht soll Leiden von Tieren vermeiden und setzt belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraus. Die vorliegende Fallstudie widmet sich dem epistemischen Grenzfall der Cephalopoden im Tierversuchsrecht. Sie illustriert die Rolle von Modellorganismen in den Life Sciences und deren normativen Wert für die Grundlagenforschung.
Animal welfare law is intended to prevent animals from suffering, something which requires reliable knowledge about the sentience of an animal species. Klaus Ferdinand Gärditzs study is dedicated to the epistemic borderline case of cephalopods in the law governing experiments on animals and addresses their role as a model organism in the life sciences.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.
Animal welfare law is intended to prevent animals from suffering, something which requires reliable knowledge about the sentience of an animal species. Klaus Ferdinand Gärditzs study is dedicated to the epistemic borderline case of cephalopods in the law governing experiments on animals and addresses their role as a model organism in the life sciences.Survey of contentsI. HintergrundII. Tiermodelle in den Life Sciences1. Modellorganismen2. Evolutionäre Entwicklungsbiologie III. Cephalopoden und tierexperimentelles Interesse1. Hochkomplexes Nervensystem als Proprium2. Cephalopoden als Modell in der Wissenschaftsgeschichte3. Forschungsinteressen IV. Einbeziehung in das Tierschutzrecht1. Richtlinienerlass und Motiv der Schutzerweiterung2. Epistemische Unsicherheit, Nozizeption, Vorsorge und Fiktion3. Deutsches Recht V. Epistemische Folgelasten1. Empfindungsfähigkeit als Definitions- und Erkenntnisproblem2. Cephalopoden als Grenzfall3. Die Fallstricke einer Vergeisteswissenschaftlichung VI. Konfliktverlagerung ins Tierversuchsrecht1. Genehmigungsrecht2. Ethische Rechtfertigung3. Replace, Reduce, Refine4. Tötung von Tieren VI. Resümee
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen (§ 1 Satz 2 TierSchG). Diese Basisregel des Tierschutzrechts ist epistemisch voraussetzungsvoll, weil sie belastbare Kenntnisse über das Empfindungsvermögen einer Tierart voraussetzt. Auch unter den Bedingungen tierexperimenteller Forschung ist dies nicht immer gewährleistet, was der normative Grenzfall der Tierversuche mit Cephalopoden (Sepien, Kalmare, Kraken) zeigt. Die vorliegende Fallstudie illustriert die Funktionen von Modellorganismen in den Life Sciences und zeichnet die Bedeutung der Cephalopoden insbesondere für die neurowissenschaftliche Forschung nach. Die unionsrechtlich induzierte Einbeziehung in das Tierschutzrecht beruht auf dem Vorsorgeprinzip, weniger auf gesicherten neurowissenschaftlichen Erkenntnissen. Ungelöste Folgeprobleme wurden so in die Anwendung des Tierschutzrechts verlagert, das Leiden vermeiden soll, über das nur hochgradig ungesichertes Wissen vorliegt.Inhalts+uuml;bersichtI. HintergrundII. Tiermodelle in den Life Sciences1. Modellorganismen2. Evolutionäre Entwicklungsbiologie III. Cephalopoden und tierexperimentelles Interesse1. Hochkomplexes Nervensystem als Proprium2. Cephalopoden als Modell in der Wissenschaftsgeschichte3. Forschungsinteressen IV. Einbeziehung in das Tierschutzrecht1. Richtlinienerlass und Motiv der Schutzerweiterung2. Epistemische Unsicherheit, Nozizeption, Vorsorge und Fiktion3. Deutsches Recht V. Epistemische Folgelasten1. Empfindungsfähigkeit als Definitions- und Erkenntnisproblem2. Cephalopoden als Grenzfall3. Die Fallstricke einer Vergeisteswissenschaftlichung VI. Konfliktverlagerung ins Tierversuchsrecht1. Genehmigungsrecht2. Ethische Rechtfertigung3. Replace, Reduce, Refine4. Tötung von Tieren VI. Resümee
Item Description:PublicationDate: 20230926
Physical Description:1 Online-Ressource (VI, 111 Seiten)
ISBN:9783161627200