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Title: | Effizienz oder Wettbewerbsfreiheit? Zur Frage nach den Aufgaben des Rechts gegen private Wettbewerbsbeschränkungen |
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Person: |
Künzler, Adrian
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Main Author: | |
Format: | Electronic eBook |
Language: | German |
Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2008
|
Edition: | 1. Aufl. |
Series: | Untersuchungen zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik
56 |
Subjects: | |
Online Access: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-151481-4 |
Summary: | Efficiency or Freedom to Compete? The Goals of the Law against Private Restraints on Competition. Welches sind die Aufgaben des Rechts gegen private Wettbewerbsbeschränkungen: Der Schutz der Wettbewerbsfreiheit oder die Maximierung der (Konsumenten-) Wohlfahrt? Welche Bedeutung kommt der Ökonomie im Wettbewerbsrecht zu und inwieweit sind wirtschaftswissenschaftliche Ansätze mit geltendem und zukünftigem Recht vereinbar? What are the goals of the law against private restraints on competition: the protection of the individuals freedom to compete or consumer welfare? Adrian Künzler deals with these and other questions and attempts to find answers from an epistemological, an economic, a legal and a philosophic perspective. Im Zuge des so genannten more economic approach sind in letzter Zeit in der EU Meinungen geäussert und Vorschriften erlassen worden, die dazu führen könnten, dass inskünftig Wettbewerbsbeschränkungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz betrachtet werden. Mit diesem Ansatz werden wirtschaftliche Verhaltensweisen von Unternehmen nicht mehr danach beurteilt, wie sie die Handlungs- bzw. Wettbewerbsfreiheit beschränken, sondern danach, ob diese im Ergebnis die wirtschaftliche Wohlfahrt befördern oder aber vermindern. Grundfrage der vorliegenden Untersuchung ist, ob ökonomische Effizienz ein für das Wettbewerbsrecht attraktives rechtspolitisches Ziel darstellt. Da die neue Wettbewerbspolitik das Gemeinwohl befördern will, untersucht Adrian Künzler unter Bezugnahme auf den klassischen Utilitarismus zunächst das ökonomische Verhaltenskonzept und thematisiert den ökonomischen Wohlfahrtsbegriff. Anschließend geht er der Frage nach, ob wirtschaftliche Wohlfahrt ein Entscheidungskriterium darstellt, das für die Beurteilung konkreter Fälle bei der Rechtsanwendung brauchbar ist. Unter Berücksichtigung der zur Zeit einschlägigen wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse zeigt er, dass Wettbewerbskonzeptionen axiomatischen Charakter haben. Ausgehend von der Auffassung, dass ökonomische Wettbewerbskonzeptionen nicht beweisbar wahr oder falsch sind, sondern dass es sich um blosse Entwürfe und nichts Definitives handelt, untersucht der Autor schließlich, ob und inwieweit die neue Wettbewerbspolitik mit den derzeit geltenden kartellrechtlichen Regeln, insbesondere derjenigen der EU vereinbar ist.Das Werk wurde mit dem Issekutz-Preis 2008 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich für hervorragende Leistungen im Bereich des Wirtschaftsrechts ausgezeichnet. What are the goals of the law against private restraints on competition: the protection of the individuals freedom to compete or consumer welfare? What are the functions of competition authorities and courts: the control of market results or safeguarding the competitive process? Whose interests are protected by the law against private restraints on competition? What significance can be attributed to economics in competition law and to what extent are economic approaches compatible with the ruling law? The author deals with these and other questions and attempts to find answers from an epistemological, an economic, a legal and a philosophic perspective. Im Zuge des so genannten »more economic approach« sind in letzter Zeit in der EU Meinungen geäussert und Vorschriften erlassen worden, die dazu führen könnten, dass inskünftig Wettbewerbsbeschränkungen zunehmend unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Effizienz betrachtet werden. Mit diesem Ansatz werden wirtschaftliche Verhaltensweisen von Unternehmen nicht mehr danach beurteilt, wie sie die Handlungs- bzw. Wettbewerbsfreiheit beschränken, sondern danach, ob diese im Ergebnis die wirtschaftliche Wohlfahrt befördern oder aber vermindern. Grundfrage der vorliegenden Untersuchung ist, ob ökonomische Effizienz ein für das Wettbewerbsrecht attraktives rechtspolitisches Ziel darstellt. Da die »neue Wettbewerbspolitik« das Gemeinwohl befördern will, untersucht Adrian Künzler unter Bezugnahme auf den klassischen Utilitarismus zunächst das ökonomische Verhaltenskonzept und thematisiert den ökonomischen Wohlfahrtsbegriff. Anschließend geht er der Frage nach, ob wirtschaftliche Wohlfahrt ein Entscheidungskriterium darstellt, das für die Beurteilung konkreter Fälle bei der Rechtsanwendung brauchbar ist. Unter Berücksichtigung der zur Zeit einschlägigen wissenschaftstheoretischen Erkenntnisse zeigt er, dass Wettbewerbskonzeptionen axiomatischen Charakter haben. 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