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Title: | Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte |
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Person: |
Wagner, Markus
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Main Author: | |
Format: | Electronic eBook |
Language: | German |
Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2024
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Edition: | 1. Aufl. |
Series: | Jus Poenale
26 |
Subjects: | |
Online Access: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-163405-5 |
Summary: | The Correspondence Clause in Section 13 Paragraph 1 of the German Criminal Code. Preliminary Stages of a Fundamental Reconstruction of the Doctrine of Omission. Nach deutschem Strafrecht kann man sich auch wegen Unterlassens strafbar machen. Die Voraussetzungen dafür sind nur rudimentär gesetzlich geregelt und im Einzelnen umstritten. Markus Wagner versucht, die Rechtslage in Bezug auf eine bislang weitgehend unbeleuchtete Voraussetzung aufzuhellen. In German criminal law, liability for omission requires, among other things, that »the omission corresponds to the realization of the statutory offence by an act.« In this study, the author develops an answer to the question of what the function of the correspondence clause is within the doctrine of omission and how it has to be constructed. Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist. In German criminal law, liability for omission requires, among other things, that »the omission corresponds to the realization of the statutory offence by an act.« In this study, the author develops an answer to the question of what the function of the correspondence clause is within the doctrine of omission and how it has to be constructed.Survey of contents1. Kapitel: EinführungI. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen 2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen StrafrechtI. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht 3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen StrafrechtI. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis 4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im VölkerstrafrechtI. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis 5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen AuffassungI. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB 6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass »das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht«. Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.Inhalts+uuml;bersicht1. Kapitel: EinführungI. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen 2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen StrafrechtI. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht 3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen StrafrechtI. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis 4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im VölkerstrafrechtI. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis 5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen AuffassungI. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB 6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse |
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spelling | text txt rdacontent computer c rdamedia online resource cr rdacarrier 9783161634048 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Druckversion Creative Commons cc cc-by-nc-nd-4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ Wagner, Markus aut Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB [Elektronische Ressource] : Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte 1. Aufl. Tübingen Mohr Siebeck 2024 1 Online-Ressource (XIV, 328 Seiten) Jus Poenale 26 PublicationDate: 20240912 The Correspondence Clause in Section 13 Paragraph 1 of the German Criminal Code. Preliminary Stages of a Fundamental Reconstruction of the Doctrine of Omission. Nach deutschem Strafrecht kann man sich auch wegen Unterlassens strafbar machen. Die Voraussetzungen dafür sind nur rudimentär gesetzlich geregelt und im Einzelnen umstritten. Markus Wagner versucht, die Rechtslage in Bezug auf eine bislang weitgehend unbeleuchtete Voraussetzung aufzuhellen. In German criminal law, liability for omission requires, among other things, that »the omission corresponds to the realization of the statutory offence by an act.« In this study, the author develops an answer to the question of what the function of the correspondence clause is within the doctrine of omission and how it has to be constructed. Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht. Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist. In German criminal law, liability for omission requires, among other things, that »the omission corresponds to the realization of the statutory offence by an act.« In this study, the author develops an answer to the question of what the function of the correspondence clause is within the doctrine of omission and how it has to be constructed.Survey of contents1. Kapitel: EinführungI. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen 2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen StrafrechtI. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht 3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen StrafrechtI. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis 4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im VölkerstrafrechtI. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis 5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen AuffassungI. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB 6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass »das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht«. Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.Inhalts+uuml;bersicht1. Kapitel: EinführungI. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen 2. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im deutschen StrafrechtI. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht 3. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im ausländischen StrafrechtI. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis 4. Kapitel: Das handlungsgleiche Unterlassen im VölkerstrafrechtI. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis 5. Kapitel: Entwicklung einer eigenen AuffassungI. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB 6. Kapitel: Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse I. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen I. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht I. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis I. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis I. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB Strafrecht Allgemeiner Teil des Strafrechts Selbstbestimmungsgesetz Strafrecht allgemein Array |
spellingShingle | Wagner, Markus Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte I. Problemaufriss: Die FragestellungII. Gang der UntersuchungIII. Terminologische Vorfragen I. Die Entstehungsgeschichte des heutigen § 13 StGBII. Der Stand der Diskussion um die Entsprechungsklausel im deutschen Strafrecht I. Rechtsordnungen mit vergleichbaren RegelungenII. Rechtsordnungen mit Regelungen im Allgemeinen Teil ohne explizite EntsprechungsklauselIII. Rechtsordnungen ohne Regelungen im Allgemeinen TeilIV. Zwischenergebnis I. Unterlassungsstrafbarkeit im Völkerstrafrecht bis zum Rom-StatutII. Unterlassungsstrafbarkeit im Rom-StatutIII. Völkerstrafrechtliche Unterlassungsverantwortlichkeit in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs und der LiteraturIV. Zwischenergebnis I. Die Stellung des § 13 StGB im System des StrafrechtsII. Die Entsprechungsklausel im System des (handlungsgleichen) UnterlassungsdeliktsIII. Die Fallgruppen der objektiven Zurechnung und ihre Übertragbarkeit auf UnterlassenskonstellationenIV. Standort der Entsprechungsklausel im DeliktsaufbauV. Die Anwendung der Entsprechungsklausel bei besonderen Deliktsarten und TeilnahmeVI. Exkurs: Die Milderungsmöglichkeit gem. § 13 Abs. 2 StGB |
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