Saved in:
Bibliographic Details
Title:Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht
Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht«
Person: Rumstadt, Joseph
aut
Main Author: Rumstadt, Joseph (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2024
Edition:1. Aufl.
Series:Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
Subjects:
Online Access:https://doi.org/10.1628/978-3-16-163220-4
Summary:In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.
Im internationalen Sachenrecht ist die lex rei sitae in Europa weit verbreitet. Was aber Sachenrecht ist und was »Sachen« sind, beantworten die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen uneinheitlich. Joseph Rumstadt entwickelt die Grundlagen einer IPR-Verordnung, die nicht die Sache, sondern die Güterzuordnung durch drittwirkende Rechte als Gegenstand des internationalen Sachenrechts identifiziert.
In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.Survey of contentsA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)
In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter »Sachenrecht« oder einer »Sache« zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales »Sachenrecht« für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.Inhalts+uuml;bersichtA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)
Item Description:PublicationDate: 20240314
Physical Description:1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten)
ISBN:9783161632204