Saved in:
Title: | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
---|---|
Person: |
Rumstadt, Joseph
aut |
Main Author: | |
Format: | Electronic eBook |
Language: | German |
Published: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2024
|
Edition: | 1. Aufl. |
Series: | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht
|
Subjects: | |
Online Access: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-163220-4 |
Summary: | In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law. Im internationalen Sachenrecht ist die lex rei sitae in Europa weit verbreitet. Was aber Sachenrecht ist und was »Sachen« sind, beantworten die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen uneinheitlich. Joseph Rumstadt entwickelt die Grundlagen einer IPR-Verordnung, die nicht die Sache, sondern die Güterzuordnung durch drittwirkende Rechte als Gegenstand des internationalen Sachenrechts identifiziert. In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.Survey of contentsA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter »Sachenrecht« oder einer »Sache« zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales »Sachenrecht« für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.Inhalts+uuml;bersichtA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) |
Item Description: | PublicationDate: 20240314 |
Physical Description: | 1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten) |
ISBN: | 9783161632204 |
Staff View
MARC
LEADER | 00000nam a22000005i 4500 | ||
---|---|---|---|
001 | ZDB-197-MSE-47822 | ||
006 | m o d | ||
007 | cr uuu---uuuuu | ||
008 | s2024 gw o ger d | ||
040 | |a Preselect.media GmbH | ||
020 | |a 9783161632204 | ||
336 | |a text |b txt |2 rdacontent | ||
337 | |a computer |b c |2 rdamedia | ||
338 | |a online resource |b cr |2 rdacarrier | ||
776 | 0 | 8 | |z 9783161632198 |i Erscheint auch als |n Druck-Ausgabe |
588 | |a Druckversion | ||
024 | 7 | |a 10.1628/978-3-16-163220-4 |2 doi | |
035 | |a 47822 | ||
041 | 0 | |a ger | |
966 | 4 | 0 | |l DE-355 |p ZDB-197-MSE |q UBG_PDA_MSE |u https://doi.org/10.1628/978-3-16-163220-4 |u https://www.mohrsiebeck.com/9783161632204 |q pdf |3 Volltext |
093 | |b b | ||
540 | |a Creative Commons |2 cc |f cc-by-nc-nd-4.0 |u https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ | ||
100 | 1 | |a Rumstadt, Joseph |0 (orcid)0009-0002-8642-376X |4 aut | |
245 | 0 | 0 | |a Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht |h [Elektronische Ressource] : |b Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
250 | |a 1. Aufl. | ||
264 | 1 | |a Tübingen |b Mohr Siebeck |c 2024 | |
300 | |a 1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten) | ||
490 | 0 | |a Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht | |
500 | |a PublicationDate: 20240314 | ||
520 | |a In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law. | ||
520 | |a Im internationalen Sachenrecht ist die lex rei sitae in Europa weit verbreitet. Was aber Sachenrecht ist und was »Sachen« sind, beantworten die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen uneinheitlich. Joseph Rumstadt entwickelt die Grundlagen einer IPR-Verordnung, die nicht die Sache, sondern die Güterzuordnung durch drittwirkende Rechte als Gegenstand des internationalen Sachenrechts identifiziert. | ||
520 | |a In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.Survey of contentsA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) | ||
520 | |a In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter »Sachenrecht« oder einer »Sache« zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales »Sachenrecht« für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.Inhalts+uuml;bersichtA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) | ||
653 | 0 | 0 | |a Internationales Privatrecht |a Eigentum |a Europarecht |a Bürgerliches Recht |a Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung |
912 | |a ZDB-197-MSE | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2024 |a EBS-197-MRW |b 2024 | ||
912 | |a EBS Rechtswissenschaft 2025 |a EBS-197-MRW |b 2025 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2024 | ||
950 | |a EBS Rechtswissenschaft 2025 | ||
912 | |a ZDB-197-MSE | ||
049 | |a DE-355 |
Record in the Search Index
DE-BY-UBR_katkey | ZDB-197-MSE-47822 |
---|---|
_version_ | 1835726849562378241 |
adam_text | |
any_adam_object | |
author | Rumstadt, Joseph |
author_GND | (orcid)0009-0002-8642-376X |
author_facet | Rumstadt, Joseph |
author_role | aut |
author_sort | Rumstadt, Joseph |
author_variant | j r jr |
building | Verbundindex |
bvnumber | localUBR |
collection | ZDB-197-MSE EBS Rechtswissenschaft 2024 EBS-197-MRW EBS Rechtswissenschaft 2025 |
ctrlnum | 47822 |
edition | 1. Aufl. |
format | Electronic eBook |
fullrecord | <?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><collection xmlns="http://www.loc.gov/MARC21/slim"><record><leader>07281nam a22004335i 4500</leader><controlfield tag="001">ZDB-197-MSE-47822</controlfield><controlfield tag="006">m o d </controlfield><controlfield tag="007">cr uuu---uuuuu</controlfield><controlfield tag="008"> s2024 gw o ger d</controlfield><datafield tag="040" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Preselect.media GmbH</subfield></datafield><datafield tag="020" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">9783161632204</subfield></datafield><datafield tag="336" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">text</subfield><subfield code="b">txt</subfield><subfield code="2">rdacontent</subfield></datafield><datafield tag="337" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">computer</subfield><subfield code="b">c</subfield><subfield code="2">rdamedia</subfield></datafield><datafield tag="338" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">online resource</subfield><subfield code="b">cr</subfield><subfield code="2">rdacarrier</subfield></datafield><datafield tag="776" ind1="0" ind2="8"><subfield code="z">9783161632198</subfield><subfield code="i">Erscheint auch als</subfield><subfield code="n">Druck-Ausgabe</subfield></datafield><datafield tag="588" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Druckversion</subfield></datafield><datafield tag="024" ind1="7" ind2=" "><subfield code="a">10.1628/978-3-16-163220-4</subfield><subfield code="2">doi</subfield></datafield><datafield tag="035" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">47822</subfield></datafield><datafield tag="041" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">ger</subfield></datafield><datafield tag="966" ind1="4" ind2="0"><subfield code="l">DE-355</subfield><subfield code="p">ZDB-197-MSE</subfield><subfield code="q">UBG_PDA_MSE</subfield><subfield code="u">https://doi.org/10.1628/978-3-16-163220-4</subfield><subfield code="u">https://www.mohrsiebeck.com/9783161632204</subfield><subfield code="q">pdf</subfield><subfield code="3">Volltext</subfield></datafield><datafield tag="093" ind1=" " ind2=" "><subfield code="b">b</subfield></datafield><datafield tag="540" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Creative Commons</subfield><subfield code="2">cc</subfield><subfield code="f">cc-by-nc-nd-4.0</subfield><subfield code="u">https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/</subfield></datafield><datafield tag="100" ind1="1" ind2=" "><subfield code="a">Rumstadt, Joseph</subfield><subfield code="0">(orcid)0009-0002-8642-376X</subfield><subfield code="4">aut</subfield></datafield><datafield tag="245" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht</subfield><subfield code="h">[Elektronische Ressource] :</subfield><subfield code="b">Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht«</subfield></datafield><datafield tag="250" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1. Aufl.</subfield></datafield><datafield tag="264" ind1=" " ind2="1"><subfield code="a">Tübingen</subfield><subfield code="b">Mohr Siebeck</subfield><subfield code="c">2024</subfield></datafield><datafield tag="300" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten)</subfield></datafield><datafield tag="490" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht</subfield></datafield><datafield tag="500" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">PublicationDate: 20240314</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Im internationalen Sachenrecht ist die lex rei sitae in Europa weit verbreitet. Was aber Sachenrecht ist und was »Sachen« sind, beantworten die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen uneinheitlich. Joseph Rumstadt entwickelt die Grundlagen einer IPR-Verordnung, die nicht die Sache, sondern die Güterzuordnung durch drittwirkende Rechte als Gegenstand des internationalen Sachenrechts identifiziert.</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.Survey of contentsA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter »Sachenrecht« oder einer »Sache« zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales »Sachenrecht« für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.Inhalts+uuml;bersichtA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung)</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Internationales Privatrecht</subfield><subfield code="a">Eigentum</subfield><subfield code="a">Europarecht</subfield><subfield code="a">Bürgerliches Recht</subfield><subfield code="a">Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2024</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2025</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-355</subfield></datafield></record></collection> |
id | ZDB-197-MSE-47822 |
illustrated | Not Illustrated |
indexdate | 2025-06-23T13:32:28Z |
institution | BVB |
isbn | 9783161632204 |
language | German |
open_access_boolean | |
owner | DE-355 DE-BY-UBR |
owner_facet | DE-355 DE-BY-UBR |
physical | 1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten) |
psigel | ZDB-197-MSE UBG_PDA_MSE pdf ZDB-197-MSE EBS Rechtswissenschaft 2024 EBS-197-MRW EBS Rechtswissenschaft 2025 |
publishDate | 2024 |
publishDateSearch | 2024 |
publishDateSort | 2024 |
publisher | Mohr Siebeck |
record_format | marc |
series2 | Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht |
spelling | text txt rdacontent computer c rdamedia online resource cr rdacarrier 9783161632198 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Druckversion Creative Commons cc cc-by-nc-nd-4.0 https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/4.0/ Rumstadt, Joseph (orcid)0009-0002-8642-376X aut Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht [Elektronische Ressource] : Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« 1. Aufl. Tübingen Mohr Siebeck 2024 1 Online-Ressource (XXV, 337 Seiten) Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht PublicationDate: 20240314 In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law. Im internationalen Sachenrecht ist die lex rei sitae in Europa weit verbreitet. Was aber Sachenrecht ist und was »Sachen« sind, beantworten die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen uneinheitlich. Joseph Rumstadt entwickelt die Grundlagen einer IPR-Verordnung, die nicht die Sache, sondern die Güterzuordnung durch drittwirkende Rechte als Gegenstand des internationalen Sachenrechts identifiziert. In Europes international property law, the lex rei sitae is widely accepted. However, the legal systems of the Member States disagree on what property law is or even what »res« are. Joseph Rumstadt describes the development of a PIL regulation that identifies commodification through third-party rights as the basis of the scope of international property law.Survey of contentsA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) In Europa ist man sich einig: Das anwendbare Sachenrecht folgt der Belegenheit der Sache (lex rei sitae). Infolge dieser vermeintlichen Einigkeit sind die Vereinheitlichungsbemühungen der EU trotz der Bedeutung des internationalen Sachenrechts für den Binnenmarkt zurückhaltend. Befragt man aber die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen, was unter »Sachenrecht« oder einer »Sache« zu verstehen ist, bleibt vom Gesamtbild einer faktisch harmonisierten Anknüpfungsregel wenig übrig. Vor diesem Hintergrund lenkt Joseph Rumstadt den kollisionsrechtlichen Blick weg von den Objekten des Sachenrechts hin zu einem einheitlichen Mechanismus dinglicher Güterzuordnung. Er entwickelt daraus einen übergreifenden, im europäischen Recht verankerten Anwendungsbereich für ein internationales »Sachenrecht« für alle Vermögensgegenstände, den er rechtsvergleichend erprobt, von anderen Systembegriffen des europäischen IPR abgrenzt und schließlich in konkrete Normtextvorschläge gießt.Inhalts+uuml;bersichtA. Einleitung: Die Sachenrechtslücke im europäischen IPRI. Eine kurze Geschichte des internationalen Sachenrechts in EuropaII. Notwendigkeit einer VereinheitlichungIII. Unionsrechtliche Voraussetzungen für eine VereinheitlichungIV. Anwendungsbereich eines internationalen »Sachenrechts« der Europäischen UnionV. Gang der Darstellung B. Abstraktion vom Recht der Sachen zum Phänomen der DinglichkeitI. Rechtsakt nur für körperliche Gegenstände?II. Kollisionsrecht für das Phänomen der »Dinglichkeit" C. Europäischer Dinglichkeitsbegriff - Spurensuche nach Konturen eines Systembegriffs im aktuellen VereinheitlichungsstandI. Dinglichkeit in der europäischen RechtsspracheII. Ein europäischer Dinglichkeitsbegriff als Grundlage des internationalen »Sachenrechts" D. Vermögensgegenstände unter dem Systembegriff »Dinglichkeit« - Probelauf zum Umfang eines internationalen »Sachenrechts"I. Körperliche GegenständeII. Unkörperliche GegenständeIII. Einheitlicher Systembegriff für die Privatbindung aller Vermögensgegenstände E. Der Begriff des Dinglichen neben anderen Systembegriffen des europäischen IPR - Abgrenzung der vermögensbezogenen StatuteI. VorüberlegungenII. Abgrenzung der SystembegriffeIII. Der eigene Anwendungsbereich eines vereinheitlichten internationalen »Sachenrechts" F. Normtextvorschlag - Zugleich eine Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseI. AnwendungsbereichII. BegriffsbestimmungenIII. Reichweite des anzuwendenden Rechts G. AnknüpfungsmomenteI. Lex rei sitaeII. Anknüpfung des Dinglichkeitsstatutes: Abstraktion der BelegenheitIII. Anknüpfungsmomente in einem einheitlichen Kollisionsrecht der Dinglichkeit (Zusammenfassung) Internationales Privatrecht Eigentum Europarecht Bürgerliches Recht Ausländisches Recht, Rechtsvergleichung |
spellingShingle | Rumstadt, Joseph Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_auth | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_exact_search | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_full | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht [Elektronische Ressource] : Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_fullStr | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht [Elektronische Ressource] : Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_full_unstemmed | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht [Elektronische Ressource] : Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
title_short | Dinglichkeit im europäischen Kollisionsrecht |
title_sort | dinglichkeit im europaischen kollisionsrecht anwendungsbereich fur ein vereinheitlichtes internationales sachenrecht |
title_sub | Anwendungsbereich für ein vereinheitlichtes internationales »Sachenrecht« |
work_keys_str_mv | AT rumstadtjoseph dinglichkeitimeuropaischenkollisionsrechtanwendungsbereichfureinvereinheitlichtesinternationalessachenrecht |