Saved in:
Bibliographic Details
Title:Dispositives Recht
Zwecke, Strukturen und Methoden
Person: Möslein, Florian
aut
Main Author: Möslein, Florian (Author)
Format: Electronic eBook
Language:German
Published: Tübingen Mohr Siebeck 2011
Edition:1. Aufl.
Series:Jus Privatum 159
Subjects:
Online Access:https://doi.org/10.1628/978-3-16-151759-4
Summary:Default Rules. Functions, Structures and Methods.
Ergänzungs- und Leitbildfunktion des dispositiven Rechts sind lange bekannt. Florian Möslein zeichnet jedoch ein viel facettenreicheres Bild dieses Regelungsinstruments: Inspiriert durch die Governance-Forschung präsentiert er neue Einsichten in Eigentümlichkeit und Wirkungsweise des dispositiven Rechts und demonstriert, dass dessen Bedeutung als innovatives Regelungsinstrument des Privatrechts bislang unterschätzt worden ist.
Default rules supplement incomplete contracts, and they serve as a model concept (»Leitbild«). While these two functions are well-known, Florian Möslein offers a much more multifaceted picture of this regulatory instrument. Inspired by governance research, he presents new insights into the peculiarities of codified default rules, describes the way they function and shows that their significance as an innovative regulatory instrument in private law has been underestimated so far.
Dispositives Recht bildet ein allzu unerforschtes Herzstück des geltenden Privatrechts. Statt bestimmtes Verhalten hoheitlich zu erzwingen, eröffnet es Privaten die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Es beansprucht mithin nur dann Geltung, wenn privatautonom nichts anderes vereinbart ist. Dass die Erzeugung der für privatrechtliche Beziehungen maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Regeln auf diese Weise zwischen Staat und Privaten aufgeteilt ist, dass sich dispositives Recht deshalb aus zwei ganz unterschiedlichen Quellen speist, zählt man zu Recht zu den genialen Eigenschaften unserer Privatrechtsordnung. Dispositives Recht lässt Privatautonomie und Vertragsfreiheit nicht nur zu, sondern fördert und ermöglicht sie. Die Regelungstechnik bildet deshalb einen tragenden Pfeiler der Privatrechtsgesellschaft, zu deren Markenzeichen nicht hierarchisch-hoheitliche Strukturen, sondern ein hohes Maß an Gleichordnung, private Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung gehören.
Dispositives Recht bildet ein allzu unerforschtes Herzstück des geltenden Privatrechts. Statt bestimmtes Verhalten hoheitlich zu erzwingen, eröffnet es Privaten die Möglichkeit, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Es beansprucht mithin nur dann Geltung, wenn privatautonom nichts anderes vereinbart ist. Dass die Erzeugung der für privatrechtliche Beziehungen maßgeblichen, rechtlich verbindlichen Regeln auf diese Weise zwischen Staat und Privaten aufgeteilt ist, dass sich dispositives Recht deshalb aus zwei ganz unterschiedlichen Quellen speist, zählt man zu Recht zu den »genialen Eigenschaften« unserer Privatrechtsordnung. Dispositives Recht lässt Privatautonomie und Vertragsfreiheit nicht nur zu, sondern fördert und ermöglicht sie. Die Regelungstechnik bildet deshalb einen tragenden Pfeiler der Privatrechtsgesellschaft, zu deren Markenzeichen nicht hierarchisch-hoheitliche Strukturen, sondern ein hohes Maß an Gleichordnung, private Gestaltungsfreiheit und Selbstverantwortung gehören.
Item Description:PublicationDate: 20111110
Physical Description:1 Online-Ressource (XX, 640 Seiten)
ISBN:9783161517594