Gespeichert in:
Titel: | Gesetz zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen Akademischer Entwurf mit Nebengesetzen und Erläuterungen |
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Person: |
Sanders, Anne
aut Dauner-Lieb, Barbara Kempny, Simon Möslein, Florian Teichmann, Christoph Neitzel, Noah |
Hauptverfasser: | |
Weitere beteiligte Personen: | , , , , |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2024
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schlagwörter: |
Gesellschaftsrecht
> Vermögensbindung
> GmbH mit gebundenem Vermögen
> Verantwortungseigentum
> Verbot der Rundumüberwachung
> Geschäftsleiterpflichten
> Leitungsmaßstab
> Treuhänderisches Unternehmertum
> licensing
> Schriftsätze
> Richtermacht
> Mohr Siebeck Taschenbuch
> Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht
> Commerce Law, Corporate Law, Business Law, Tax Law
|
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-164077-3 |
Zusammenfassung: | Law on the Introduction of a Company for Steward Ownership. Academic Draft with Ancillary Laws and Explanatory Notes. Die aktuelle Regierungskoalition will nach ihrem Programm eine neue Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums schaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf mit Erläuterungen und steuerlichen Leitsätzen unterbreitet einen Vorschlag als eigene Rechtsform. Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature. Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag. Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature.Survey of contentsI. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.Inhalts+uuml;bersichtI. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch |
Beschreibung: | PublicationDate: 20240913 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XXXIX, 457 Seiten) |
ISBN: | 9783161640773 |
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Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch</subfield></datafield><datafield tag="520" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.Inhalts+uuml;bersichtI. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch</subfield></datafield><datafield tag="505" ind1="0" ind2=" "><subfield code="a">I. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch</subfield></datafield><datafield tag="653" ind1="0" ind2="0"><subfield code="a">Gesellschaftsrecht</subfield><subfield code="a">Vermögensbindung</subfield><subfield code="a">GmbH mit gebundenem Vermögen</subfield><subfield code="a">Verantwortungseigentum</subfield><subfield code="a">Verbot der Rundumüberwachung</subfield><subfield code="a">Geschäftsleiterpflichten</subfield><subfield code="a">Leitungsmaßstab</subfield><subfield code="a">Treuhänderisches Unternehmertum</subfield><subfield code="a">licensing</subfield><subfield code="a">Schriftsätze</subfield><subfield code="a">Richtermacht</subfield><subfield code="a">Mohr Siebeck Taschenbuch</subfield><subfield code="a">Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht</subfield><subfield code="a">Commerce Law, Corporate Law, Business Law, Tax Law</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2024</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield><subfield code="a">EBS-197-MRW</subfield><subfield code="b">2025</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2024</subfield></datafield><datafield tag="950" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">EBS Rechtswissenschaft 2025</subfield></datafield><datafield tag="912" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">ZDB-197-MSE</subfield></datafield><datafield tag="049" ind1=" " ind2=" "><subfield code="a">DE-355</subfield></datafield></record></collection> |
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Die aktuelle Regierungskoalition will nach ihrem Programm eine neue Rechtsgrundlage zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums schaffen. Der vorliegende Gesetzesentwurf mit Erläuterungen und steuerlichen Leitsätzen unterbreitet einen Vorschlag als eigene Rechtsform. Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature. Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag. Steward ownership is a concept of long-term and purpose-driven business ownership. In Germany, the concept is currently implemented through companies and foundations. However, the coalition agreement of the current German government proposes a new designated legal form for steward-owned businesses. This volume presents a comprehensive draft bill for such a new legal form, offering food for thought for the legislature.Survey of contentsI. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.Gesellschafter begreifen sich nach diesem Konzept als Treuhänder auf Zeit. Die Gewinne des Unternehmens stehen der unternehmenstragenden Gesellschaft und nicht den Gesellschaftern mit Stimmrechten zu. Überschüsse des laufenden Betriebs sowie der Liquidationserlös können für unternehmerische, gemeinnützige oder gemeinwohlorientierte Zwecke genutzt, aber nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden. Gleichzeitig haben Gesellschafter die volle Gestaltungsfreiheit über das Unternehmen und können eine marktgerechte Vergütung für ihr Engagement erhalten. Auch die eigenkapitalähnliche Beteiligung von Investoren ist möglich, wobei diese keine Stimmrechtsinhaber sein dürfen. Dieses Konzept wird derzeit mit gesellschafts- und stiftungsrechtlichen Konstruktionen umgesetzt. Die eigene Rechtsform soll die Umsetzung erleichtern und Unternehmern damit eine weitere Gestaltungsmöglichkeit für langfristig ausgerichtetes Unternehmenseigentum und bei der Unternehmensnachfolge bieten. Ein erster Entwurf zur Umsetzung des Konzepts als Sonderform der GmbH wurde bereits 2020 von einer akademischen Autorengruppe (unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rüdiger Veil) vorgelegt und 2021 überarbeitet. An diese Entwürfe schloss sich eine politische und rechtswissenschaftliche Diskussion an. Das Projekt der Schaffung einer eigenen Rechtsgrundlage für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wurde 2021 in den Koalitionsvertrag der Regierungskoalition aufgenommen. Dieser Entwurf entstand auf Bitte der drei Berichterstatter für das Projekt im Bundestag - Esra Limbacher (SPD), Katharina Beck (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Otto Fricke (FDP) - als Diskussionsbeitrag.Inhalts+uuml;bersichtI. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch I. Einführung in das Konzept der Gesellschaft mit gebundenem VermögenII. Eckpunkte des vorliegenden EntwurfsIII. Gesetz betreffend die Gesellschaften mit gebundenem Vermögen [mit Änderungen des HGB und FamFG]IV. Änderungen des Umwandlungsgesetzes (UmwG)V. Änderungen des MitbestimmungsrechtsVI. Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)VII. SteuergesetzänderungenVIII. Leitsätze zur steuerlichen Behandlung der GmgVIX. Begründung zum Entwurf einer Gesellschaft mit gebundenem VermögenX. Begründung zu Änderungen des UmwandlungsrechtsXI. Begründung zu Änderungen des MitbestimmungsrechtsXII. Begründung zur Ergänzung im Fünften Buch Sozialgesetzbuch Gesellschaftsrecht Vermögensbindung GmbH mit gebundenem Vermögen Verantwortungseigentum Verbot der Rundumüberwachung Geschäftsleiterpflichten Leitungsmaßstab Treuhänderisches Unternehmertum licensing Schriftsätze Richtermacht Mohr Siebeck Taschenbuch Handels- und Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Steuerrecht Commerce Law, Corporate Law, Business Law, Tax Law |
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