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Bibliographische Detailangaben
Titel:Der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht
Eine nach Rechtsfunktionen differenzierende Betrachtung
Person: Jouannaud, Victor David
aut
Hauptverfasser: Jouannaud, Victor David (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2024
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Studien zum Privatrecht 123
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-163761-2
Zusammenfassung:The Constitutional Requirement of a Statutory Basis in Private Law. A Differentiated Approach Based on different Functions of Law.
Dürfen Gerichte Rechtsfortbildung betreiben, wenn sie das geschriebene Recht für unzureichend halten, um einen Rechtsstreit zwischen Privaten zu entscheiden? Victor Jouannaud untersucht diese Frage anhand verfassungsrechtlicher Grundprinzipien und entwickelt einen differenzierenden Ansatz zur Bestimmung der Möglichkeiten und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht.
Victor Jouannaud examines the scope of judicial law-making in private law from a constitutional perspective. He adopts a differentiated approach, according to which the need of a statutory basis is greater and the limits of judicial law-making are stricter when private law serves regulatory purposes and thereby sets limits on fundamental rights than when the focus is on balancing the interests of two private parties.
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten Fall zufriedenstellend zu entscheiden. Dies liegt oftmals daran, dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist, obwohl er nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor Jouannaud untersucht, inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen setzt. Er entwickelt einen differenzierenden Ansatz, wonach der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht zu beachten ist, wenn es mit grundrechtseingreifender Wirkung zu Regulierungszwecken eingesetzt wird, während mehr Freiraum für richterliche Rechtserzeugung besteht, wenn die Gestaltung des privatrechtlichen Interessenausgleichs im Zentrum steht. Aus dieser Erkenntnis leitet der Autor Vorgaben insbesondere für die regulatorische Privatrechtsanwendung ab.
Victor Jouannaud examines the scope of judicial law-making in private law from a constitutional perspective. He adopts a differentiated approach, according to which the need of a statutory basis is greater and the limits of judicial law-making are stricter when private law serves regulatory purposes and thereby sets limits on fundamental rights than when the focus is on balancing the interests of two private parties.Survey of contentsEinführung§ 1 Problemaufriss§ 2 Gegenstand und Gang der Untersuchung§ 3 Historische Herleitung des Gesetzesvorbehalts§ 4 Die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG§ 5 Hinterfragung der traditionellen Ausrichtung des Gesetzesvorbehalts§ 6 Vereinbarkeit des Gesetzesvorbehalts mit Funktionen der (Privat-)Rechtsprechung§ 7 Unklare Handhabung im Privatrecht: Rechtsprechung des BVerfG und BGH§ 8 Differenzierung von Rechtsfunktionen als rechtstheoretische Grundlage§ 9 Rechtsstaatlich-grundrechtliche Funktion des Gesetzesvorbehalts: Verknüpfung von Grundrechtsfunktionen und Privatrechtsfunktionen§ 10 Demokratisch-gewaltenteilungsbezogene Funktion des Gesetzesvorbehalts: Gemeinwohlbezug und Prognosecharakter als Indizien für Wesentlichkeit§ 11 Gesetzgebungsperspektive: Anforderungen an gesetzliche Grundlagen privatrechtlicher Regulierung§ 12 Rechtsprechungsperspektive: Methodische Anforderungen an regulatorische Privatrechtsanwendung§ 13 Exkurs: Der Gesetzesvorbehalt im unionsrechtlichen KontextSchluss: Zusammenfassung der Kernaussagen
Bei Rechtsstreitigkeiten zwischen Privaten stellt sich häufig das Problem, dass das geschriebene Privatrecht unzureichend erscheint, um den konkreten Fall zufriedenstellend zu entscheiden. Dies liegt oftmals daran, dass der Gesetzgeber untätig geblieben ist, obwohl er nach Auffassung des angerufenen Gerichts eine Regelung hätte erlassen sollen. Dürfen Zivilgerichte die (vermeintliche) Lücke dann mittels Rechtsfortbildung schließen? Victor Jouannaud untersucht, inwieweit der verfassungsrechtliche Grundsatz des Gesetzesvorbehalts richterlicher Rechtsfortbildung im Privatrecht Grenzen setzt. Er entwickelt einen differenzierenden Ansatz, wonach der Gesetzesvorbehalt im Privatrecht zu beachten ist, wenn es mit grundrechtseingreifender Wirkung zu Regulierungszwecken eingesetzt wird, während mehr Freiraum für richterliche Rechtserzeugung besteht, wenn die Gestaltung des privatrechtlichen Interessenausgleichs im Zentrum steht. Aus dieser Erkenntnis leitet der Autor Vorgaben insbesondere für die regulatorische Privatrechtsanwendung ab.Inhalts+uuml;bersichtEinführung§ 1 Problemaufriss§ 2 Gegenstand und Gang der Untersuchung§ 3 Historische Herleitung des Gesetzesvorbehalts§ 4 Die Wesentlichkeitstheorie des BVerfG§ 5 Hinterfragung der traditionellen Ausrichtung des Gesetzesvorbehalts§ 6 Vereinbarkeit des Gesetzesvorbehalts mit Funktionen der (Privat-)Rechtsprechung§ 7 Unklare Handhabung im Privatrecht: Rechtsprechung des BVerfG und BGH§ 8 Differenzierung von Rechtsfunktionen als rechtstheoretische Grundlage§ 9 Rechtsstaatlich-grundrechtliche Funktion des Gesetzesvorbehalts: Verknüpfung von Grundrechtsfunktionen und Privatrechtsfunktionen§ 10 Demokratisch-gewaltenteilungsbezogene Funktion des Gesetzesvorbehalts: Gemeinwohlbezug und Prognosecharakter als Indizien für Wesentlichkeit§ 11 Gesetzgebungsperspektive: Anforderungen an gesetzliche Grundlagen privatrechtlicher Regulierung§ 12 Rechtsprechungsperspektive: Methodische Anforderungen an regulatorische Privatrechtsanwendung§ 13 Exkurs: Der Gesetzesvorbehalt im unionsrechtlichen KontextSchluss: Zusammenfassung der Kernaussagen
Beschreibung:PublicationDate: 20241015
Umfang:1 Online-Ressource (XXI, 498 Seiten)
ISBN:9783161637612