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Bibliographische Detailangaben
Titel:Typizität als Strukturprinzip des Privatrechts
Ein Beitrag zur Standardisierung übertragbarer Güter
Person: Kern, Christoph A.
aut
Hauptverfasser: Kern, Christoph A. (VerfasserIn)
Format: Elektronisch E-Book
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Tübingen Mohr Siebeck 2013
Ausgabe:1. Aufl.
Schriftenreihe:Jus Privatum 170
Schlagwörter:
Medienzugang:https://doi.org/10.1628/978-3-16-152097-6
Zusammenfassung:Typicality as a Structural Principle of Private Law. A Contribution to the Standardization of Transferable Goods.
Das Sachenrecht sowie die Wertpapiere des Kredit-, Zahlungs- und Warenverkehrs sind heute weltweit von standardisierten Typen geprägt. Die Wertpapiere des Kapitalmarkts verzichten hingegen auf Typizität. Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung legen indes nahe, dass sich auch dort höhere Typizität empfiehlt.
Legally standardized institutions dominate todays property law as well as the law of negotiable instruments (in particular bills of exchange and cheques) and the law of documents of title (e.g., bills of lading and warehouse receipts). Strict and reliable standardization is, on the other hand, almost absent in the law of securities. Insights from legal history and comparative law suggest, however, that a higher degree of standardization might be desirable regarding securities as well.
Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter . Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.
Sachen und die an ihnen bestehenden Rechte, aber auch Wertpapiere sind übertragbare Güter par excellence. Im Sachenrecht begegnen uns dabei heute weltweit mehr oder weniger streng standardisierte Typen bestimmter Rechte. Im Wertpapierrecht lässt sich bei den Wertpapieren des Kredit- und Zahlungsverkehrs sowie den Wertpapieren des Warenverkehrs eine ähnliche Entwicklung hin zu gesteigerter Typizität beobachten. Nicht in dieselbe Richtung verlief in den letzten Jahrzehnten demgegenüber die Entwicklung der Wertpapiere des Kapitalmarkts. Dieser Befund lässt sich dadurch erklären, dass die Wertpapiere des Kapitalmarkts versuchen, die positiven Wirkungen von Typizität mit alternativen Mechanismen zu erreichen. Allerdings scheint dies nur unzureichend zu gelingen, weshalb sich eine behutsame Steigerung von Typizität auch bei den Kapitalmarktpapieren empfiehlt.
Beschreibung:PublicationDate: 20130304
Umfang:1 Online-Ressource (XLI, 614 Seiten)
ISBN:9783161520976