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Titel: | Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben Verfassungsrechtliche Grundlagen und schutzgutsimmanentes Freiverantwortlichkeitskonzept |
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Person: |
Remé, Johann
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Hauptverfasser: | |
Format: | Elektronisch E-Book |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Tübingen
Mohr Siebeck
2025
|
Ausgabe: | 1. Aufl. |
Schriftenreihe: | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht
|
Schlagwörter: | |
Medienzugang: | https://doi.org/10.1628/978-3-16-164380-4 |
Zusammenfassung: | Johann Remé analyses the right to self-determined death under the German Basic Law. He develops a concept of free will as an intrinsic condition of this fundamental right. In this context, he substantiates an obligation of the legislature to define free will and explores the constitutional requirements for such a concretisation. Menschen können das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nur ausüben, wenn sie sich freiverantwortlich für ihren Tod entscheiden. Bei fehlender Freiverantwortlichkeit ist der Staat hingegen zum Schutz ihres Lebens verpflichtet. Wer muss diese Freiverantwortlichkeit anhand welcher Maßstäbe konkretisieren? Johann Remé analysiert diese Frage aus verfassungsrechtlicher Sicht. Johann Remé analyses the right to self-determined death under the German Basic Law. He develops a concept of free will as an intrinsic condition of this fundamental right. In this context, he substantiates an obligation of the legislature to define free will and explores the constitutional requirements for such a concretisation.Survey of contentsVorwort Einleitung und Begrifflichkeiten A. Komplexität und Erschütterung - Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Begriffliche Annäherung - C. Reichweite selbstbestimmter Sterbensentscheidungen - D. Höchstrichterliche Rechtsprechung als Untersuchungsanlass Kapitel 1: Verankerung eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben A. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als bundesverfassungsgerichtlicher Ausgangspunkt - B. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): keine alleinige Gewährleistung - C. Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GG): kein Ablehnungsgrund, keine Gewährleistung - D. Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG): keine generelle Gewährleistung - E. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG): kein Ablehnungsgrund,keine generelle Gewährleistung und verbleibende Bedeutung Kapitel 2: Freiverantwortlichkeit als schutzgutsimmanente Grundrechtsausübungsfähigkeit A. Freiverantwortlichkeit im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - B. Abgrenzung und Einordnung: Freiverantwortlichkeit als Grundrechtsausübungsfähigkeit Kapitel 3: Bundesverfassungsgerichtliche Maßstäbe als erste und zweite Konkretisierungsebene von FreiverantwortlichkeitA. Zugrunde gelegtes Konkretisierungsverständnis - B. Dezisionismus und höherer Freiverantwortlichkeitsmaßstab - C. Vier Freiverantwortlichkeitsmomente und nicht juristische Wissenschaften:schwächerer Dezisionismus - D. Bindung an die Maßstäbe Kapitel 4: Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben durch Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen als dritte Konkretisierungsebene A. Konkretisierungsbedarf als Ausgangspunkt des Ausgestaltungsverständnisses - B. Anwendungsbereich einer Ausgestaltungsfigur - C. Formelle Verfassungsanforderungen an die Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben - D. Materielle Verfassungsanforderung 1: Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers - E. Materielle Verfassungsanforderungen 2: Grundrechtsspezifische Anforderungen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Kapitel 5: Konkretisierungen von Freiverantwortlichkeit im einfachen Recht A. Geltende Rechtslage: Verletzung der Ausgestaltungspflicht - B. Eckpunkte der Ausgestaltung bei einer Neuregelung - C. Im Bundestag im Juli 2023 gescheiterte Gesetzentwürfe - D. Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen und Suizidmittelzugang in der Übergangszeit Schlussbetrachtung Im Suizidhilfe-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 erstmals ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Johann Remé untersucht das "neue" Grundrecht und entwickelt ein Verständnis schutzgutsimmanenter Freiverantwortlichkeit. Nach diesem Konzept bestimmt die Freiverantwortlichkeit der Sterbensentscheidung darüber, ob das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben einschlägig und die Schutzpflicht für das Leben begründbar ist. Notwendige Konkretisierungen des Begriffs versteht der Autor als Grundrechtsausgestaltung. Johann Remé begründet eine Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers und analysiert, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an die Ausgestaltung des Grundrechts stellt. Schließlich blickt er auf die Fragen, die eine gesetzliche Regelung zu adressieren hätte, und schlägt für die Zeit bis zu ihrem Erlass einen Weg zur Verwirklichung von Grundrecht und Schutzpflicht vor.Inhalts+uuml;bersichtVorwort Einleitung und Begrifflichkeiten A. Komplexität und Erschütterung - Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Begriffliche Annäherung - C. Reichweite selbstbestimmter Sterbensentscheidungen - D. Höchstrichterliche Rechtsprechung als Untersuchungsanlass Kapitel 1: Verankerung eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben A. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als bundesverfassungsgerichtlicher Ausgangspunkt - B. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): keine alleinige Gewährleistung - C. Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GG): kein Ablehnungsgrund, keine Gewährleistung - D. Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG): keine generelle Gewährleistung - E. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG): kein Ablehnungsgrund,keine generelle Gewährleistung und verbleibende Bedeutung Kapitel 2: Freiverantwortlichkeit als schutzgutsimmanente Grundrechtsausübungsfähigkeit A. Freiverantwortlichkeit im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - B. 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Beschreibung: | PublicationDate: 20250318 |
Umfang: | 1 Online-Ressource (XVI, 454 Seiten) |
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520 | |a Im Suizidhilfe-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 erstmals ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Johann Remé untersucht das "neue" Grundrecht und entwickelt ein Verständnis schutzgutsimmanenter Freiverantwortlichkeit. Nach diesem Konzept bestimmt die Freiverantwortlichkeit der Sterbensentscheidung darüber, ob das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben einschlägig und die Schutzpflicht für das Leben begründbar ist. Notwendige Konkretisierungen des Begriffs versteht der Autor als Grundrechtsausgestaltung. Johann Remé begründet eine Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers und analysiert, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an die Ausgestaltung des Grundrechts stellt. Schließlich blickt er auf die Fragen, die eine gesetzliche Regelung zu adressieren hätte, und schlägt für die Zeit bis zu ihrem Erlass einen Weg zur Verwirklichung von Grundrecht und Schutzpflicht vor.Inhalts+uuml;bersichtVorwort Einleitung und Begrifflichkeiten A. Komplexität und Erschütterung - Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Begriffliche Annäherung - C. Reichweite selbstbestimmter Sterbensentscheidungen - D. Höchstrichterliche Rechtsprechung als Untersuchungsanlass Kapitel 1: Verankerung eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben A. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als bundesverfassungsgerichtlicher Ausgangspunkt - B. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): keine alleinige Gewährleistung - C. Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GG): kein Ablehnungsgrund, keine Gewährleistung - D. Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG): keine generelle Gewährleistung - E. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG): kein Ablehnungsgrund,keine generelle Gewährleistung und verbleibende Bedeutung Kapitel 2: Freiverantwortlichkeit als schutzgutsimmanente Grundrechtsausübungsfähigkeit A. Freiverantwortlichkeit im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - B. Abgrenzung und Einordnung: Freiverantwortlichkeit als Grundrechtsausübungsfähigkeit Kapitel 3: Bundesverfassungsgerichtliche Maßstäbe als erste und zweite Konkretisierungsebene von FreiverantwortlichkeitA. Zugrunde gelegtes Konkretisierungsverständnis - B. Dezisionismus und höherer Freiverantwortlichkeitsmaßstab - C. Vier Freiverantwortlichkeitsmomente und nicht juristische Wissenschaften:schwächerer Dezisionismus - D. Bindung an die Maßstäbe Kapitel 4: Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben durch Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen als dritte Konkretisierungsebene A. Konkretisierungsbedarf als Ausgangspunkt des Ausgestaltungsverständnisses - B. Anwendungsbereich einer Ausgestaltungsfigur - C. Formelle Verfassungsanforderungen an die Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben - D. Materielle Verfassungsanforderung 1: Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers - E. Materielle Verfassungsanforderungen 2: Grundrechtsspezifische Anforderungen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Kapitel 5: Konkretisierungen von Freiverantwortlichkeit im einfachen Recht A. Geltende Rechtslage: Verletzung der Ausgestaltungspflicht - B. Eckpunkte der Ausgestaltung bei einer Neuregelung - C. Im Bundestag im Juli 2023 gescheiterte Gesetzentwürfe - D. Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen und Suizidmittelzugang in der Übergangszeit Schlussbetrachtung | ||
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series2 | Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht |
spelling | text txt rdacontent computer c rdamedia online resource cr rdacarrier 9783161643798 Erscheint auch als Druck-Ausgabe Druckversion Remé, Johann (orcid)0009-0004-5021-395X aut Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben [Elektronische Ressource] : Verfassungsrechtliche Grundlagen und schutzgutsimmanentes Freiverantwortlichkeitskonzept 1. Aufl. Tübingen Mohr Siebeck 2025 1 Online-Ressource (XVI, 454 Seiten) Studien und Beiträge zum Öffentlichen Recht PublicationDate: 20250318 Johann Remé analyses the right to self-determined death under the German Basic Law. He develops a concept of free will as an intrinsic condition of this fundamental right. In this context, he substantiates an obligation of the legislature to define free will and explores the constitutional requirements for such a concretisation. Menschen können das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben nur ausüben, wenn sie sich freiverantwortlich für ihren Tod entscheiden. Bei fehlender Freiverantwortlichkeit ist der Staat hingegen zum Schutz ihres Lebens verpflichtet. Wer muss diese Freiverantwortlichkeit anhand welcher Maßstäbe konkretisieren? Johann Remé analysiert diese Frage aus verfassungsrechtlicher Sicht. Johann Remé analyses the right to self-determined death under the German Basic Law. He develops a concept of free will as an intrinsic condition of this fundamental right. In this context, he substantiates an obligation of the legislature to define free will and explores the constitutional requirements for such a concretisation.Survey of contentsVorwort Einleitung und Begrifflichkeiten A. Komplexität und Erschütterung - Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Begriffliche Annäherung - C. Reichweite selbstbestimmter Sterbensentscheidungen - D. Höchstrichterliche Rechtsprechung als Untersuchungsanlass Kapitel 1: Verankerung eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben A. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als bundesverfassungsgerichtlicher Ausgangspunkt - B. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): keine alleinige Gewährleistung - C. Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GG): kein Ablehnungsgrund, keine Gewährleistung - D. Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG): keine generelle Gewährleistung - E. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG): kein Ablehnungsgrund,keine generelle Gewährleistung und verbleibende Bedeutung Kapitel 2: Freiverantwortlichkeit als schutzgutsimmanente Grundrechtsausübungsfähigkeit A. Freiverantwortlichkeit im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - B. Abgrenzung und Einordnung: Freiverantwortlichkeit als Grundrechtsausübungsfähigkeit Kapitel 3: Bundesverfassungsgerichtliche Maßstäbe als erste und zweite Konkretisierungsebene von FreiverantwortlichkeitA. Zugrunde gelegtes Konkretisierungsverständnis - B. Dezisionismus und höherer Freiverantwortlichkeitsmaßstab - C. Vier Freiverantwortlichkeitsmomente und nicht juristische Wissenschaften:schwächerer Dezisionismus - D. Bindung an die Maßstäbe Kapitel 4: Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben durch Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen als dritte Konkretisierungsebene A. Konkretisierungsbedarf als Ausgangspunkt des Ausgestaltungsverständnisses - B. Anwendungsbereich einer Ausgestaltungsfigur - C. Formelle Verfassungsanforderungen an die Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben - D. Materielle Verfassungsanforderung 1: Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers - E. Materielle Verfassungsanforderungen 2: Grundrechtsspezifische Anforderungen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Kapitel 5: Konkretisierungen von Freiverantwortlichkeit im einfachen Recht A. Geltende Rechtslage: Verletzung der Ausgestaltungspflicht - B. Eckpunkte der Ausgestaltung bei einer Neuregelung - C. Im Bundestag im Juli 2023 gescheiterte Gesetzentwürfe - D. Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen und Suizidmittelzugang in der Übergangszeit Schlussbetrachtung Im Suizidhilfe-Urteil hat das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2020 erstmals ein Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben anerkannt. Johann Remé untersucht das "neue" Grundrecht und entwickelt ein Verständnis schutzgutsimmanenter Freiverantwortlichkeit. Nach diesem Konzept bestimmt die Freiverantwortlichkeit der Sterbensentscheidung darüber, ob das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben einschlägig und die Schutzpflicht für das Leben begründbar ist. Notwendige Konkretisierungen des Begriffs versteht der Autor als Grundrechtsausgestaltung. Johann Remé begründet eine Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers und analysiert, welche Anforderungen das Verfassungsrecht an die Ausgestaltung des Grundrechts stellt. Schließlich blickt er auf die Fragen, die eine gesetzliche Regelung zu adressieren hätte, und schlägt für die Zeit bis zu ihrem Erlass einen Weg zur Verwirklichung von Grundrecht und Schutzpflicht vor.Inhalts+uuml;bersichtVorwort Einleitung und Begrifflichkeiten A. Komplexität und Erschütterung - Gegenstand und Gang der Untersuchung - B. Begriffliche Annäherung - C. Reichweite selbstbestimmter Sterbensentscheidungen - D. Höchstrichterliche Rechtsprechung als Untersuchungsanlass Kapitel 1: Verankerung eines Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben A. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) als bundesverfassungsgerichtlicher Ausgangspunkt - B. Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG): keine alleinige Gewährleistung - C. Grundrecht auf Leben (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 GG): kein Ablehnungsgrund, keine Gewährleistung - D. Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 Var. 2 GG): keine generelle Gewährleistung - E. Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG): kein Ablehnungsgrund,keine generelle Gewährleistung und verbleibende Bedeutung Kapitel 2: Freiverantwortlichkeit als schutzgutsimmanente Grundrechtsausübungsfähigkeit A. Freiverantwortlichkeit im Suizidhilfe-Urteil des Bundesverfassungsgerichts - B. Abgrenzung und Einordnung: Freiverantwortlichkeit als Grundrechtsausübungsfähigkeit Kapitel 3: Bundesverfassungsgerichtliche Maßstäbe als erste und zweite Konkretisierungsebene von FreiverantwortlichkeitA. Zugrunde gelegtes Konkretisierungsverständnis - B. Dezisionismus und höherer Freiverantwortlichkeitsmaßstab - C. Vier Freiverantwortlichkeitsmomente und nicht juristische Wissenschaften:schwächerer Dezisionismus - D. Bindung an die Maßstäbe Kapitel 4: Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben durch Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen als dritte Konkretisierungsebene A. Konkretisierungsbedarf als Ausgangspunkt des Ausgestaltungsverständnisses - B. Anwendungsbereich einer Ausgestaltungsfigur - C. Formelle Verfassungsanforderungen an die Ausgestaltung des Grundrechts auf selbstbestimmtes Sterben - D. Materielle Verfassungsanforderung 1: Ausgestaltungspflicht des Gesetzgebers - E. Materielle Verfassungsanforderungen 2: Grundrechtsspezifische Anforderungen und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Kapitel 5: Konkretisierungen von Freiverantwortlichkeit im einfachen Recht A. Geltende Rechtslage: Verletzung der Ausgestaltungspflicht - B. Eckpunkte der Ausgestaltung bei einer Neuregelung - C. Im Bundestag im Juli 2023 gescheiterte Gesetzentwürfe - D. Freiverantwortlichkeitskonkretisierungen und Suizidmittelzugang in der Übergangszeit Schlussbetrachtung Tod Allgemeines Persönlichkeitsrecht Autonomie Ausgestaltung von Grundrechten Grundrechtsausgestaltung Schutzpflicht Verfassungsrecht und Staatslehre |
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